Überprüfen Privatschulen, Kosmetikschulen etc. die Bonität seiner Schüler?
Falls nicht, ist der Vertrag trotzdem rechtswirksam, wenn der Schüler Hartz 4 bezieht, und nicht in der Lage ist den Betrag zu zahlen?
Wie sind die Folgen für die Schüler, wenn Sie den Betrag nicht zahlen?
PS: Im Vertrag steht, dass auch nach Kündigung 100%-ige Zahlung besteht.