Die Rechtschreibung mußt Du in Extras, Optionen, dort den Tab Rechtschreibung anklicken und die entsprechende Wörterbuchsprache auswählen, dann ok. Dort lassen sich u. a. auch die Autokorrektur-Optionen einstellen.

Ich hoffe es hilft Dir.

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Deine Antworten wirst Du am besten auf

http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx

finden.

Ich selbst fand mich dort wirklich gut zurecht.

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Die Frage ist etwas ungenau gestellt! Wenn Du ein normales Arbeitsverhältnis in Vollzeit beginnst und dafür Arbeitsentgelt erzielst, dann bist Du mit Beginn des Arbeitsverhältnisses kranken-/pflege-/renten-/arbeitslosenversicherungspflichtig, außer Du übersteigst die monatlichen Bezugsgrenzen (KV/PflV €3600,00, RV/ALV €5300,00)

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Die Taxi-Fahrt von der Wohnung zur Behandlungsstätte muß ärztlich notwendig attestiert werden, dann muß sie, wenn Sie nicht von Zuzahlungen befreit ist, einen Eigenanteil selbst bezahlen, ich erinnere mich an 10 € Eigenanteil pro Fahrt

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Der Stacheldraht muß SOFORT entfernt werden, sollte dies nicht geschehen, würde ich unverzüglich die Polizei rufen und Anzeige wegen versuchter Körperverletzung erstatten!

§ 223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

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Cluedo ist ein wirklich gutes Spiel, es ist zwar eigentlich ab 12 vom Hersteller empfohlen, kann aber m. E. durchaus mit Jüngeren gespielt werden, da einige Kinder heute eine bessere Allgemeinbildung genießen als früher.

Man kann übrigens diese Spiele in der Stadt-/Gemeindebücherei ausleihen, um sich später zum Kauf zu entscheiden.

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Ich würde die "Fangprämie" nur dann zahlen, wenn schriftlich vorliegt, daß damit von einer Anzeige abgesehen wird, damit wäre er auch nicht vorbestraft.

Käme es allerdings zu einer Anzeige/Gerichtsverhandlung, erwarten ihn,sofern Ersttäter, unter aller Wahrscheinlichkeit Sozialstunden.

Vielleicht gäbe es ja noch eine andere Möglichkeit, mit dem Anwalt bzw. Geschäftsführer sprechen, ob er zur Strafe eine Arbeit für den Laden verrichten kann, das zieht evtl. mehr, als nur eine Fangprämie.

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hier noch ein Beispiel

Marokko - Die Erben Kitmirs

Das heilige Buch des Islam berichtet von sieben jungen Männern, die wegen ihres Glaubens verfolgt wurden und Schutz in einer Höhle suchten. Einer von ihnen hatte seinen Lieblingshund "Kitmir" dabei. Dem Koran zufolge wachte dieser treue Gefährte 309 Jahre über die Schlafenden, bis zum Ende der religiösen Verfolgung. Dafür erhielt Kitmir Einlass ins Paradies.

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Ein Gleichnis bzw. eine Anekdote aus dem Koran:

Als Mohammed einem kranken Sklaven diente, fragte der letztere: „Hat mein Herr dich geschickt, damit du dich um mich kümmerst?“

„Ja,“, sagte Mohammed, „der Herr aller Herren hat mich geschickt, um dir zu dienen.“

Eines Tages näherte sich ein sterbender Hund einem Anhänger Mohammeds. Der Mann hatte keine Möglichkeit, Wasser für den Hund zu beschaffen, denn Brunnen in der Wüste trocknen schnell aus. Da bemerkte er in der Nähe einen kleinen Teich mit schlammigem Wasser. Er zerriss sein Hemd, tränkte es mit dem Wasser, nahm den Hund auf den Schoß und befeuchtete sein Maul mit dem nassen Tuch. Ein anderer Araber, der dies sah, ging zu dem Propheten und sagte: „Einer deiner Anhänger hat ein dreckiges Tier, einen Hund, berührt, und daher sollte es ihm nicht erlaubt werden, hierher zurückzukommen.“

Mohammed fragte: „Was hat er mit dem Hund gemacht?“

„Ich weiß nicht, aber ich habe gesehen, wie er sein Maul mit einem zerrissenen Stück Stoff befeuchtet hat, dass er in schlammiges Wasser getaucht hatte.“, antwortete der Mann.

„Er ist ein besserer Muslim als du es bist, denn er ist gut zu Tieren.“, sagte der Prophet.

.... ....

Es ist eine traurige Sache mit der vielseitigen Art und Weise der Auslegung des Korans! Wenn also Mohammed (der islamische Prophet) den "Hunderetter" als einen guten Muslim benannte, so ist es doch logisch, daß Hunde nicht verboten sind!

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Es ist nicht einfach ausschließlich an Prüfungsmaterial zu gelangen. Wenn überhaupt, dann würde ich die entsprechende IHK anrufen/anschreiben

oder

im Zoo/Tierpark mal einen Tierpfleger bzw. Azubi direkt fragen, da wirst Du sicher auch einige Antworten bekommen.

Aber ein Fachbuch habe ich dazu gefunden.

Titel: Die Tierpflegerausbildung,

Autor: Robert Pies-Schulz-Hofen,

Verlag: Parey,

angebl. neuste Auflage ist 01/2004,

708 Seiten, 260 Abbildungen,

Preis: neu 79,95 €

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Ich habe eine Magenspiegelung bei vollem Bewußtsein hinter mir und werde auf keinen Fall mehr ohne Vollnarkose eine über mich ergehen lassen!

Viele Leute sagen, es wäre nicht so schlimm, aber jeder hat gewürgt und sich auf die eine oder andere Art versucht dagegen zu wehren versucht, ist ja logisch. Ohne Kurzzeitnarkose (= kurze Vollnarkose) geht das so von statten: Man bekommt erst eine Flüssigkeit zu trinken, damit beim Spiegeln keine Reibung erfolgt. Kurz danach wird mit einem Betäubungsspray der Rachen betäubt, er ist aber nicht total betäubt, nur ein bißchen.

Dann muß man sich auf die linke Seite legen, so ist gewährleistet, daß der Schlauch auch in die richtige Röhre (Speiseröhre) eingeführt wird. Dann bekommt man eine Art Beiß-Ring zwischen die Zähne, wo dann ein ca. 1 m langer Latex-Schlauch, an dessen Ende sich die Sonde zum Spiegeln befindet, durch den Ring geschoben wird und erst mal auf der Zunge angelegt wird. Dann muß man ganz entspannt durch die Nase ein- und ausatmen. Im Nu schiebt der Arzt dann den Schlauch behutsam Stück für Stück in die Speiseröhre hinein. Diese Aktion löst das würgen aus, da das Zäpfchen im Gaumen bei jeder Bewegung des Schlauches gereizt wird. Der Schlauch wird ungefähr 2 - 3 Minuten (behutsam!) hin und her und rauf und runter bewegt, dann endlich wird das Ding wieder langsam herausgezogen.

Man erbricht während der ganzen Procedur ständig Magenflüssigkeit, danach würgt es einen noch kurz und alles ist vorbei. Nach ca. einer halben Stunde kann man dann frühstücken o. ä., wenn man dazu (psychisch) noch in der Lage ist.

Das Wichtigste ist, ob mit oder ohne Vollnarkose: 10 Stunden vor der Spiegelung darf nichts mehr gegessen werden.

Bis zu 4 Stunden vorher sollte nur noch klares Wasser oder Tee getrunken werden, dann nichts mehr. Der Magen muß unbedingt leer sein!

Es war mein häßlichstes Erlebnis in meinem 40-jährigen Dasein, das garantiere ich Euch! Nie wieder ohne Narkose!

Man sollte darauf bestehen, daß nur mit Vollnarkose gespiegelt wird, das ist jedes Patienten Recht!!!

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Ich möchte zu dieser Frage vorab folgendes anmerken, da ich selbst von Hüft-/Knie-/Sprunggelenkarthrosen betroffen bin und mit diesem Thema sehr vertraut bin:

Arthrosen sind nicht heilbar, wenn dann operabel! Man spricht hier von Gelenkabnutzung und die daraus resultierenden Schmerzen können gemindert werden. Cystus kann, wenn überhaupt, nur schmerzmindernd wirken,aber nicht heilsam!

Zubereitung des Tees:

ca. 4 - 5 Teelöffel Cystuskraut in einen Topf geben, mit ca. 1 l kochendem Wasser aufgießen, ca. 4-5 Minuten köcheln lassen (der Topfdeckel sollte so gut wie möglich den Topf bedecken). Anschließend abseihen und trinken. Wer mag, kann noch mit Honig oder Rohrzucker süßen.

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