Nein zwischen den beiden gibt es seit dem 01.07.2010 wieder keine Uterschiede.
Die Steuer beläuft sich auf den höhsten Steuersatz 25,36€ je angefangene 100ccm.
Bespiel ein Quad mit 400ccm kostet 101,44€
Bei der Zulassung ist es eventuell ratsam, gleich das Fahrzeug für eine eventuelle Vorführung mit zunehmen. Die Zulassung unterscheidet sich in deinem Umbau, hast du eine Anhängekupplung mit Elektrodose, Standlicht und Nebelschlußlicht so ist wenn der TÜV das auch so abnimmt eine LOF (Ackerschlepper)Zulassung möglich und du darfst mit der vollen Leistung fahren.
Ist dieser Umbau nicht dann bekommst du eine VKP (Personenbeförderung) Zulassung, dann muß dein Fahrzeug auf 15kw gedrosselt werden.
Entscheiden tut das aber nicht die Zulassungsstelle, sondern das muß dein Händler mit dem TÜV zusammen als solches abgenommen haben.
Bei der Zulassung erhältst du auch 2 Kennzeichen, für das vordere muß du dir in den meisten Fällen eine Halterung bauen.