Grundsätzlich bist du verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben, wenn du Unterhalt erhalten hast. Grundsätzlich ist dein Ex aber verpflichtet, dir alle Nachteile auszugleichen, die du dadurch hast. (wenn du z.B. ohne die Anlage U bei 0,00 € Steuern bist und mit der Anlage bei ner Nachzahlung von 100 €, muss er dir die 100 ausgleichen. Das gleiche gilt zB für den Zuschuss zum Kitaplatz o.ä.)

Ich würde die Unterschrift auf jeden Fall nicht nochmal leisten und ihm sagen, dass das nur geschieht, wenn er sich auch an seine Pflichten hält.

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Wenn du es nicht reinschreibst, kann das Finanzamt es einfach "vergessen" und PUFF- weg. Dann musst du Einspruch einlegen usw.usw...

Trag es direkt mit ein, Laptop, Anschaffung dann und dann, Afa f. dieses KJ: xxx.xx €

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Ich würde dem Betrieb noch eine Chance geben und einmal den Dienstag abwarten. vielleicht war sie im Stress, hatte vorher eine unmögliche Kundin etc...

Ansonsten einfach in Läden, die dich interessieren, gehen und fragen. Es kann natürlich sein, dass viele dann sagen, dass es zu kurzfristig ist. Aber fragen kostet nix.

Viel Glück dir!

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die Jahre, in denen du n minus machst, kannst du doch als Verlustvortrag festsetzen lassen, oder irre ich mich da jetzt?

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Also ich sage es immer wieder- diese ganzen social media Plattformen oder Flirtportale ruinieren jede noch so schöne Beziehung.

1.) du bist ebenso bei lovoo angemeldet, also darfst du ihm daraus eigentlich keinen Vorwurf machen, es sei denn, in seinem Profil steht sowas wie "single" und "auf der Suche nach einem Abenteuer"

2.) du darfst ihm nicht verbieten, irgendwas zu liken. Wo kommen wir denn dahin?! Wenn er keine Bikini-Mädchen mehr liken darf, hältst du ihm am Stand auch die Augen zu? Likest du keine Fotos mehr von Männern, wenn sie oberkörperfrei sind?

3.) wenn er dir sagt er liebt dich und er dich überrascht, wieso willst du dann Schluss machen?

4.) darf ich fragen, wie alt du bist?

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Ich finde, jeder sollte tun dürfen, was er will. Es macht ja auch einen Unterschied, wann man abbricht.

In der Probezeit finde ich es gar nicht verwerflich. Dafür ist die ja da, man soll gucken können, ob es überhaupt passt.

Ich hab so oft während meiner Ausbildung geheult und wollte in den Sack hauen, weil es mir absolut keinen Spaß gemacht hat, ich nur Mistaufgaben bekommen habe, niemand mich richtig eingearbeitet hat uswusf... Hab es aber nicht gemacht, weil ich 1.) den Job mochte und 2.) keine Lust hatte, nochmal von vorn anzufangen und da gefällt es mir dann auch nicht..

ABER: wenn man merkt, der Job ist okay, aber der Betrieb nicht: dann wechseln und nicht einfach kündigen.

ich hatte einen Spezi in meiner Berufsschulklasse, der hat einfach drei Monate vor der Abschlussprüfung abgebrochen, weil er meinte, er packt die eh nicht. Sowas ist absolut dämlich.

Generell ist es aber dennoch jedermanns eigenes Päckchen und dementsprechend müssen sie auch mit den Konsequenzen leben.

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kommt n bisschen drauf an, ne.. wieviel du noch für Versicherungen gezahlt hast, ob da evtl noch außergewöhnliche Belastungen hattest usw usw. Wenn sie dich schätzen, kann es immer passieren, dass du, auch zu unrecht, zahlen musst. Das FA schätzt eher selten zugunsten des Steuerpflichtigen.

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Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber wenn du das als agB ansetzt, brauchst du, meines Wissens nach, eine Bescheinigung, dass dieser Umbau notwendig war...

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Ich bin dir nicht gewachsen: Du bist rhetorisch, körperlich, sonstiges überlegen (wenn ihr gerade eine Diskussion hattet, wird es auf die Sprachgewandtheit bezogen, bei einem Kampf auf die physische Kraft etc)

Ich fühle mich untergebuttert: Sie hat das Gefühl, sie wurde übergangen, bzw ihre Meinung wurde als nicht wichtig eingestuft.

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ein Hundebaby? Ein Hamsterbaby? Ein Babybaby?

Es tut mir Leid, aber bei dem, was DU dir wünscht, werden WIR nicht helfen können...

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Ich glaube, die sagt insofern aus, dass eine Chancengleichheit nicht immer fair verläuft. Fair wäre: jeder fängt vom gleichen Startpunkt aus an. Sollen aber alle die gleiche Chance auf den Sieg erhalten, müssen manche von weiter vorn beginnen (zB die alte Dame oder der korpulente Mann)

 

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Du bist von Geburt an einkommensteuerpflichtig. Aber da du da ja nichts verdienst, kann man von dir auch nichts holen. (Ändert aber nichts an der Pflicht).

Sobald du Geld verdienst kommt es darauf an, ob es ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis ist (das hat RudiRatlos sehr schön erklärt), ein Minijob oder ob du mit dem verdienten Geld überhaupt über den Grundfreibetrag kommst.

Das ist bei einem Ferienjob nicht der Fall (in der Regel, falls es bei dir anders ist: WO fängst du nochmal an...? :D)

Also selbst wenn Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer einbehalten werden, ist da eine große Chance, dass es nächstes Jahr alles zurück gibt. :)

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Die vier Monate wirst du ALG bezogen haben. Das unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht, ganz doof ausgedrückt, deine Steuer.

Deine bisher einbehaltene Lohnsteuer ist quasi eine Vorauszahlung, durch die Erklärung wird geprüft, ob zu viel einbehalten wurde (dann gibt es die Erstattung) oder ob du noch was zahlen musst.

Das hängt unter anderem von deinem Jahresgesamtbrutto ab, wie viel Lohnsteuer bereits gezahlt wurde und ob du Werbungskosten hattest (Weg zur Arbeit, Fachliteratur, Arbeitskleidung, Kontoführungsgebühr, möglicherweise Reisekosten u. Verpflegungsmehraufwand, Fortbildungskosten etc etc etc). Pauschal kann dir hier ohne Zahlen niemand sagen, was dabei rauskommen wird.

MEISTENS (bei uns bei jedem 2. Mandat, was ganz normal als Arbeitsnehmer beschäftigt ist und dessen Werbungskosten mehr als 1.000,00 EUR betragen), ergibt sich eine Erstattung. Aber das ist immer Einzelfallabhängig.

Entweder du besorgst dir eine gute Software oder du gehst zum Lohnsteuerhilfeverein oder zu einem Steuerberater (würde von den letzten beiden abraten, weil da das Kosten/Nutzenverhältnis nicht so pralle ist, wenn es wirklich nur um ein Angestelltenverhältnis geht und du nicht sonst wo noch Geld machst)

Hoffe ich konnte dir helfen :)

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Um Garp zu zitieren: "Ich habe kein Verständnis/Mitgefühl (hier is die Übersetzung immer anders) für Kriminielle, aber für meine Familie schon"

Garp wusste, dass er, als Vizeadmiral, keine Chance gegen die 3 Admiräle, gegen die anderen Vize-Admiräle, gegen Sengoku etc. keine Chance hat. Sein Protest bestand darin, sich neben Ace zu setzen und auch der Marine nicht zu helfen.

Ruffy konnte ihn umboxen, aber ich glaube, das Garp das auch wollte. Er hat sich nicht richtig gewehrt.

Und als Akainu Ace schlussendlich getötet hat, hat Garp versucht, Akainu zu töten, wäre Sengoku nicht dazwischen gegangen.

Ace war für Garp, wie Ruffy, ein Enkelsohn. Schlimmer noch- Ace war ein Versprechen. Garp hatte immer Respekt vor Roger, obwohl dieser Pirat war. Roger hat vor seinem Tod Garp das Versprechen abgenommen, sich um seinen Sohn zu kümmern. Und Garp tat das.

Verstehe nicht, wieso Leute sagen, Garp kümmerte Ace Tod nicht...

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