Muss eine Schulabmeldung sofort wirksam sein?
Servus,
als ich mich vor einigen Tagen von der Schule abmelden wollte, wurde mir gesagt, dass ich die Schule erst zum Ende des Halbjahres verlassen darf bzw die Kündigung erst dann gültig ist. Natürlich könnte ich auch einfach nicht mehr kommen, doch dann würde man mich von der Schule ausweisen (sprich ich hätte zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr die Möglichkeit mein Abitur an der Schule zu machen o.Ä.).
Wie sieht es da rechtlich aus? Die Schulpflicht habe ich bereits erfüllt.
LG