Ich teile Deinen Frust. Und zur Krönung hat dann der Support in der Zwischenzeit die Frage gelöscht... dann ist alles für die Katz.

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Weil es auch keinen gibt, der Dir die Sachen im Supermarkt in die Tasche packt, Du zum Geldabheben an den Automaten gehst und nicht an den Schalter, etc. pp.

Weil das nämlich Personalkosten sind, die auf die Preise umgelegt werden müssten. Und im Falle eines Tankwarts das Benzin verteuern.

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So steht üblicherweise in Eurer Schulordnung, nicht im Gesetz. Da musst Du mal bei Euch recherchieren.

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Das sind immer noch Archive, die Du wiederum entpacken musst. Rechtklick auf die 001 -> Entpacken und los geht's.

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Was willst Du? Den entfernen lassen? Lass den lieber richten, auch wenn Du ne Klammer brauchst und das entsprechend dauert. Aber zukünftig mit einem Schneidezahn rumzulaufen sieht doch ... aus.

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Umzug: Rechnung höher als Angebot, Schaden abgelehnt, Fa. hat Anwalt eingeschaltet - Wie wehren?

Bei unserem Umzug hat es Schäden gegeben (Türgriff Küchenschrank gebrochen, Spüle undicht, Regal halbseitig abgestürzt, da unzureichend an der Wand befestigt, Keramiktöpfe zerbrochen, Kratzer in der neuen Spüle). Als dann Kartons und Kleiderboxen abgeholt wurden, zeigten sich zahlreiche Kratzer von mehreren cm. Wir haben den Schaden dann fristgemäß per E-Mail als auch schriftlich gemeldet. Versuche, telefonisch Kontakt aufzunehmen, sind fehlgeschlagen, da der zuständige Ansprechpartner nicht erreichbar war und auch nicht zurück rief. Stattdessen traf eine viel zu hohe Rechnung ein (lt. angeblich großzügig geschätztem Angebot nach Vor-Ort-Begehung 2.174 Euro, tatsächlich 3.674 Euro. Wir haben Widerspruch eingelegt. Nach erfolgter Schadensanzeige an die Versicherung des Umzugsunternehmens sind wir bereit, die Kosten des Angebots, also 2.174 Euro plus 15-20 Prozent zu zahlen. Angeblich hat die Firma beide Schadensmeldung per E-Mail und auch die schriftliche nicht erhalten, so dass ein weiterer Schriftverkehr nur noch per Einschreiben erfolgte. Nun haben wir Post vom Anwalt bekommen und sollen die volle Summe plus Anwaltskosten zalhlen, da die Frist nicht gewahrt wurde. Haben wir eine Chance, zu unserem Recht zu kommen? Wir haben auch keine Teilzahlung geleistet, da wir gem. §641(3) das doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten einbehalten können.

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Also, da solltet ihr wirklich selber zum Anwalt gehen. Druckt Eure Emails aus, das lässt sich heutzutage nachweisen, ob die wirklich nicht angekommen sind. Aber wartet mit dem Einschalten eines Anwalts nicht.

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Dann muss Du Dein Dokument als pdf speichern. Entweder hast Du ein Plug-in in MS Word oder aber einen pdf Druckertreiber, der das kann. Den kannst Du dir als Freeware installieren, gibt's im Inet wie Sand am Meer. Z.B. hier:

http://www.chip.de/downloads/PDFCreator_13009777.html

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