Also...ich hoffe ich hab die Frage richtig verstanden.

Den januar müsst ihr komplett bezahlen, egal wann ihr auszieht (außer ihr einigt euch mit dem Vermieter)

Den Februar hingegen müsst ihr selbstverständlich nicht mehr bezahlen.

Generell ist eine Mietminderung nur bei erheblichen Störungen für den Mieter durchzusetzen (z.B. lautstarke Nachbarn, Schimmel etc.)

hoffe konnte helfen

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Du musst den Rechnungsbetrag bezahlen. Der ist festgelegt und geht in erster Linie über mündliche Absprachen.

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Hallo,

nein darfst du nicht und du wirst auch keinen Erfolg haben wenn du es heimlich veröffentlichst, da die Marken höchstwahrscheinlich(99,99%) im Markenregister (Patent- und Markenamt München) verzeichnet sind. Hinweise hierzu findest du im Markengesetz

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Hallo,

ich sag dir gleich, du hast Glück dass er dir blos Mahnungen schickt, eigentlich müsste er dir gar keine schicken!!! Weil ihr einen festen Zahlungstermin ausgemacht habt, wobei er eine höhere Summe verlangt als wie du. Es ist eine schlechte Angewohnheit zu glauben dass man immer drei Mahnungen abwarten kann bis der Gerichtstermin kommt, doch in diesem Fall hättest du bereits nach dem ersten Monat schon vor gericht landen können. Ich weiß dass es heutzutage sehr schwierig ist einen neuen Job zu finden, aber in diesem fall würde ich es auf jeden Fall probieren! Die Mahngebühr ist rechtens, und der Rest setzt sich aus dem mündl. Vertrag zusammen:

Du hast den Antrag auf 30,00€ gemacht, diesen hat dein Vermieter abgelehnt, soweit kein neuer Antrag angenommen worden ist, könnte der Vermieter dich bereits rauswerfen, vorausgesetzt du bist nicht Alleinerziehend.... Du solltest lieber den Forderungen nachkommen, sonst könnte es noch viel teurer werden als 30,00€ und zwar enorm!

Hoffe ich konnte dir helfen.

PS: ich bin jurastudent, mit schwerpunkt mietrecht.

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Ja, du darfst, was du allerdings schon aus den anderen antworten herauslesen konntest, es gibt nur einiges zu Beachten, ich nenne dir mal ein paar dinge, vorab ich bin jurastudent, und du kannst mir echt vertrauen :)

also...

  1. du musst einen "Antrag" stellen, indem du deine Gartenschere zu einer Miete anbietest, wenn dein z.b. nachbar diesen annimmt, kommt ein rechtskräftiger Mietvertrag zu stande!

  2. Bei diesem Mietvertrag wird meist mündl. vorher abgesprochen wie lange die miete anhält, falls nicht, kann der eigentümer die gartenschere jederzeit wieder einziehen, solange auch kein geld für die gartenschere übergeben worden ist, falls doch, muss man sich für die mietdauer einigen, falls man dies dennoch nicht tut, kann der vermieter die gartenschere nur dann einziehen, wenn die leistung auch mit dem betrag annehmbar ist, und nicht an wucher grenzt(bsp.: Klaus mietet Peter seine gartenschere, peter bezahlt 3€, dabei wurde allerdings nicht über die mietdauer verhandelt, klaus nimmt das geld gerne an, zieht allerdings nach bereits einer minute die gartenschere wieder ein, dies darf er nicht, da der betrag für die gartenschere hier nicht mehr im rahmen des gewöhnlichen liegt)

  3. Wie muss die sache, die vermietet werden soll überbracht werden?

also, wie schon erklärt muss eine einigung stattfinden, und eine bewegliche sache nur übergeben werden, bei unbeweglichen sachen, müsste statts der übergabe noch eine eintragung ins grundbuch gemacht werden.

  1. Verjährungsfrist!!!!

Als Vermieter von eigenem eigentum sollte man aber immer acht werfen auf eines, man hat "nur" 30 Jahre anspruch auf sein eigentum, nach diesen 30 jahren ist der Besitzer(der dem man die sache verliehen hat) der eigentümer, dabei gibt es aber wieder besondere regeln:

4.1. die hemmung!!!

Bsp.:

Peter will die gartenschere nicht mehr zurückgeben, und ist deshalb weggezogen in eine andere stadt, die nicht weit entfernt liegt, klaus war schlau und hat ihn ein paar ermittler hinter ihm hergeschickt, die finden den neuen wohnsitz von peter heraus, nun schreibt peter einen mahnbescheid, der somit eine hemmung nach sich zieht, diese dauert so lange an, wie in der mahnung steht wann peter die gartenschrere spät. abzugeben hat(z.B. 5 tage), nach diesen 5 tagen läuft die verjährungsfrist wieder weiter.

4.2. Der Neubeginn

Bsp. Peter hat die gartenschere immernoch nicht abgegeben, nun, berichtet er dem gericht! Dieses schaltet einen zwangsvollstrecker ein, somit beginnt die frist von neuem, erneut 30 jahre, dabei kommt auch noch die zwangsvollstreckung hinzu, die ebenfalls in 30 jahren verjährt, also am gleichen tag im gleichen jahr wie der anspruch auf das eigentum.

weitere infos:

bei Hemmung: diese kann ebenfalls eintreffen wenn...

  • Rechtsverfolgung stattfindet
  • verhandlungen über die gartenschere in kraft treten
  • höhere gewalt im spiel ist(ein hurrican verhindert, dass peter die gartenschere abliefern kann)

bei Neubeginn: dieser kann ebenfalls eintreffen wenn...

-Schuldenanerkenntnis( peter schickt klaus eine email, in der steht, dass er morgen über der verjährungsfrist drüber ist, und ihm somit die gartenschrere gehört) -Teilzahlung(bei kaufverträgen) -Bitte um Sundung

hoffe konnte dir helfen....einen gewerbeeintrag brauchst du außerdem nur, wenn ein jahresbeitrag von 500.000 € aufgrund des leihgeschäftes zusammenkommen, dazu wird dann zusätzlich die verrechnung von steuer anfällig, und man braucht eine buchhaltung, die die regelungen mit dem finanzamt klären.

PS: ich bin jurastudent, vertrau mir!!! :)

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Aus Mietvertrag austreten ohne Einzug

Hallo,

wir haben folgende Situation. Wir haben vor ein paar Wochen einen Mietvertrag über eine Haushälfte mit 260 qm abgeschlossen. Soweit so gut. Das Anwesen hat einen Teich und einen Bachlauf. Direkt im Vordergebäude wohnen noch zwei Leute. Zum einen die Stieftochter der Frau die nun auszieht. Sie ist 71 und kann sich um soviel qm nicht mehr alleine kümmern. Sagte Sie uns am Anfang. Zum anderen wohnt dort noch der Stiefsohn. Mit dem wir auch alles geschäftliche geregelt haben, da er das Niesrecht hat. Die besagte Stieftochter hat in diesem Haus das lebenslange Wohnrecht vererbt bekommen. An und für sich ist das ja alles kein Problem, da wir ja wussten das noch zwei sagen wir mal Mieter, in dem Haus wohnen. Nun haben wir am Montag den Schlüssel von der Stiefmutter ausgehändigt bekommen, da Ihr Sohn im Urlaub ist für 2 Wochen. Sie druckste dann ein wenig rum und meinte dann auf einmal Sie müsse uns noch auf etwas aufmerksam machen. Wir sollten immer alle Türen geschlossen halten und darauf achten das die Kellertür und die danach folgende Zwischentür immer verschlossen sei. In dem Zwischenraum befinden sich Bad und Gästebad. Sie meinte sonst würde ihre Stieftochter irgendwann bei uns im Haus stehen. Auf weiteres nachfragen hin sagte Sie dann das diese Frau auch der Grund für Ihren Auszug sei. Der Sohn hatte uns zwar über diese Frau informiert, meinte aber nur das Sie unter Depressionen leide und nie das Haus verlasse. Dies haben wir nun anders erlebt. Am Dienstag sind wir wieder zu dem Haus gefahren um erst einmal eine Grundreinigung vor dem Streichen vorzunehmen. Das Haus ist wie gesagt schon sehr alt und die alte Dame hat nicht mehr sehr viel Zeit ins putzen investiert was auch verständlich ist. Wir hatten gerade die Haustür erreicht da stürmte die Frau auf uns zu und meckerte uns an wer wir denn eigentlich seien und wir sollten sofort Ihr Grundstück verlassen. Wir versuchten uns vorzustellen und zu beruhigen. Doch leider ohne Erfolg. Sie wetterte immer weiter und sagte immer wieder das sie ja nun schon viel länger dort wohne. Nun gut, wir sind dann ins Haus rein und haben die Haustür verschlossen, was ja eigentlich auch schon ein Witz ist. Gestern nun, kamen noch Verwandte zu uns um uns zu helfen. Wir haben am Haus mehrere Parkmöglichkeiten die wir nutzen können. Als wir gerade draußen den Teich besichtigten stürmte sie auf unser Grundstück und meckerte das die Leute sofort verschwinden sollten und auch nie wieder ihr Auto dort abstellen sollten.

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ist ein bisschen gruselig mit dieser tochter da und ihren depressionen, aber darum geht es ja nicht...

wenn im mietvertrag stand, dass die parkplätze ausschlieslich vom vermieter benutzt werden dürfen, besteht kein anspruch auf die parkplätze, diese müssten sie dann hinzumieten. Was der besuch angeht, haben vermieter und co. nichts zu melden.

aus einem mietvertrag kann außerdem nach der kündigungsfrist nur noch mit einem aufhebungsvertrag ausgetreten werden.

viel glück noch, aber ohne anwalt können sie auch nicht klagen, falls der vermieter die kündigung nicht hinnimmt.

lassen sie außerdem noch prüfen ob diese frau nicht an allzheimer oder sowas leidet, dann ist eine strafmündigkeit unmöglich.(beantragen sie dies vor gericht), könnte prozesskosten sparen

PS. ich bin jurastudent

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also,

die Antwort ist klipp ud klar....NEIN!!!!!

ich rede hier nicht um den heißen Brei herum, und sage hier ganz klar:

diese alte methode Kinder zu "erziehen" ist eigentlich verboten!!!

aufgrund der tatsache von Freiheitsberaubung!!!!!!!!

Du kannst ab 18 außerdem selbst entscheiden mit wem du "abhängen" willst.

deine eltern hätten vorher nur einen gerichtlichen antrag stellen können, da du aber volljährig bist, hast du "alle" freiheiten der welt....

PS: falls dir deine Eltern nicht glauben...ich bin Jurastudent

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man kann mit seinem geld generell ab dem moment wenn man geboren wird machen was man will.es gibt nur einschränkungen wie taschengeldparagraph oder den rechtlichen nachteil....

Uneingeschränkt aber erst ab der Volljährigkeit (ab 18)

Ps: ich bin jurastudent(damit du mir glaubst)

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rechtlich gesehen herrscht ab 22:00 uhr nachtruhe, diese hält bis 6:00 uhr morgens an.

ich würde an deiner stelle einfach rüber gehen, mit der polizei drohen, und dann ist ruhe, falls nicht, wirds bei einer anzeige doppelt so teuer, oder zumindest fast, da du sie noch darauf hingewiesen hast, und die polizei trotzdem noch vorbei kommen musste. also das nächste mal, wenns probleme gibt, nicht immer gutmütig sein, weil ruhe muss sein ;) PS: falls du mir nicht glaubst, ich bin jurastudent.

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man kann sagen was man will, aber es stimmt, dass jugendliche solange aussen bleiben dürfen wie sie wollen!!!!!!!!(im bezug auf deine frage-nicht bei jugendgefährdeten orten)

das gesetz sieht aber auch dort schöne ausnahmen zu gunsten der jugendlichen, denn wenn man auf einer reise ist(juristisch gesehen)-dazu zählt auch der schulweg, kann man auch in kneipen solange bleiben bis man sein getränk bzw. essen gegessen hat(dies darf allerdings nicht länger dauern als wie man normal auch braucht-also höchstens 1 stunde)

manche sagen, dass man z. B. im alter von 14 jahren nur bis 22:00 uhr auf der straße rumlaufen darf, das ist schlicht und einfach FALSCH!!!!!

hier ein kleines bsp.:

Lucy ist 15 Jahre alt, sie geht mit ihrer 2 jahre jüngeren schwester um die häuser, das um 3:00 uhr nachts, als eine polizeistreife um die ecke kommt rennen beide schnell weg. die polizei holt sie ein, und fragt nach einem Lichtbildausweis(z.B. personalausweis), beide haben keinen dabei, somit schickt die polizei die beiden sofort nach Hause. Beide Mädchen bleiben aber draußen, als die polizei nach einer halben stunde wieder sieht wollen sie, dass sie ins auto steigen und man sie nach Hause fahren wolle. Lucy und ihre schwester steigen NICHT ein, ZU IHREM GUTEN RECHT, solange keine EINDEUTIGEN HINWEISE AUF EIN ALTER VON WENIGER ALS 12 JAHREN VORLIEGEN BLEIBT DER POLIZEI NICHTS ÜBRIG ALS SIE LAUFEN ZU LASSEN.

anderes beispiel:

Hannes, 11 Jahre alt, geht mit seinem freund, auch 11, abends in eine Wirtschaft, es ist bereits 23:00 uhr, als der wirt sie rausschmeißen will, weil sie um die uhrzeit nicht da sein dürften, macht hannes auf klugsch***** und legt gesetzestexte aus, die besagen er dürfe hier sein weil er auf einer durchreise ist. Da allerdings hierbei nicht anzusehen ist, das es sich hier wirklich um eine durchreise geht, wird es als UNMITTELBARE FORTBEWEGUNG VON ZU HAUSE, außerdem zählen die beiden in diesem alter noch nicht zu der berücksichtigten gruppe, sie zählen noch nicht als Jugendliche, und müssen die wirtschaft verlassen. Am nächsten tag kommt hannes wieder rein, diesmal um 6:00 uhr früh, mit büchertasche, er sagt, er wolle eine limonade, der wirt gibt sie ihm, RICHTIG, denn hier ist die reise zu berücksichtigen.

hoffentlich passt alles, was du wissen solltest, es kann immer wieder vorkommen, dass ich fehler mache (auch wenn selten ;) ) aber eigentlich sollte alles stimmen.

PS: ich bin jurastudent

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Falls in den AGB der Orga drinsteht dass Änderungen vorbehalten sind, kannst du nichts mehr dagegen tun, zumindest rechtlich, aus kulanzgründen gibt es da aber immer wieder schöne ausnahmen, dies liegt aber wie gesagt ganz beim anbieter.

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Nicht Legal

egal was andere sagen bzw. schreiben, kino.to ist ILLEGAL

egal was der anbieter verspricht.

denk mal logisch, für was gibt es denn kinos, wenn du dir den film kostenlos im web anschauen kannst.

PS: ich bin jurastudent

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leon97531 hat da nur zum teil recht!

zwar legt das Jugendschutzgesetz vor, wenn man auf reisen ist, dass man solange außen bleiben darf wie man will(bzw. die eltern) wollen, außer an jugendgefährdeten orten.

es gibt aber auch begrenzungen bei den "erlaubten" aufenthaltsorten falls man nicht auf reisen ist, wie zum beispiel bei gaststätten, dort gilt, dass sich jugendliche unter 16 jahren nur in der zeit zwischen 5 uhr und 23 uhr ohne aufsicht aufhalten dürfen. Allerdings dürfen sie sich dort nur so lange alleine aufhalten wie eine normale speiseeinnahme bei ihnen zu Hause dauert, nach etwa einer stunde müssten sie also wieder gehen.

Juristisch:

Eine Reise im Sinne des §4 Abs. 2 ist die nicht nur unerhebliche Fortbewegung von der Wohnung.

aber weißt du was das besste ist, sogar der schulweg wird als reise angesehen, allerdings gibt es auch hier wieder einen juristischen text, der einschränkungen gibt:

"Bei Kontrollen muss es unter Betrachtung der Umstände un des persönlichen Verhaltens glaubhaft sein, dass sich die Person auf Reisen befindet (z.B. Mitführen von Reisegepäck oder Schultasche, Besitz einer Fahrkarte)"

man kann also nicht um 3 Uhr nachts in eine kneipe gehen und sagen man sei auf einem schulweg und hätte gerne ein pils.

siehe bei interesse:

§4 JuschG "Gaststätten" $5 JuschG "Tanzveranstaltungen" (dazu zählen auch diskotheken)

PS: ich bin Jurastudent

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Das öffnen einer Ware verpflichtet nicht zum Kauf, allerdings, muss man, wenn der Verkäufer darauf besteht die Verpackung ersetzen, diese dürfte aber nie höher als 5€ sein.

Eine Personalienkonntrolle darf nur von der Polizei durchgeführt werden.

Ich habe vorher die bisherigen antworten gelesen, und muss bei der, die an der ersten stelle steht ganz klar wiedersprechen, du kannst darauf keine Strafanzeige schalten, da in diesem fall nichts, aber auch nichts getan wurde, was nicht im rechte steht von Müller (außer Personalienkontrolle), da ihr diese aber zugelassen habt, könnt ihr deshalb auch nichts tun.

 

PS: ich bin jurastudent

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da die zugführer alle in einer gewerkschaft sind, können diese auf die straßen gehen, und sich gegen die DB stellen. Da dir anscheinend ein auftrag durch die lappen gegangen ist, kannst du auf schadensersatz bestehen, deine chancen stehen allerdings sehr gering!

PS: ich bin jurastudent

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nein keinen schadensersatz, denn für dich ist kein zusätzlicher schaden entstanden oder, außer du hättest den metallrahmen neu machen lassen.

PS: ich bin jurastudent

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