Probiere, ob Du mit dem Finger auf den Augapfel "pieksen" kannst, also z.B., wenn eine Wimper im Auge ist, ob Du diese einfach mit einem Finger entfernen kannst. Wenn das klappt, hast du eine gute "Grundlage",dann dürfte es mit den Kontaktlinsen keine Probleme geben. Ein guter Optiker übt das mit Dir auch ganz geduldigt. Und Geduld musst Du einfach auch dabei haben.

...zur Antwort

Hab früher auch nur in der Schule meine Brille getragen. Davon wurde es aber auch nicht besser:-) Meine Sehstärke ist auch sehr schlecht. Irgendwann sieht man ja auch "außerhalb" der Brille nichts mehr. Man verpaßt den Bus, weil man die Nummer nicht rechtzeitig erkennt oder Freunde auf der Straße, weil man sie nicht mehr erkennt usw. Deinen Augen tut das aber nicht gut. Irgendwann habe ich mich für eine Brille entschieden. Es gibt so schicke Modelle, auch günstige. Und zu allerletzt: was hälst Du von Kontaktlinsen? Kannst Du Dir mit dem Finger ins Auge pieksen? Dann kannst Du auch Kontaktlinsen benutzen. Aber natürlich kannst Du Deine Brille als Art "Lesebrille" auch für den Laptop verwenden :-)

...zur Antwort

Solange Deine Tochter eine Ausbildung macht, hat sie Anspruch auf Unterhalt. Ist sie bereits volljährig? Dann werden bei dem Unterhaltsanspruch allerdings die Einkommen beider Eltern berücksichtigt.Sie sollte unbedingt zu einem Rechtsanwalt gehen und sich Rat holen. Wenn Sie die Kosten nicht allein bezahlen kann, kann sie beim Amtsgericht am Wohnsitz einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen.Beim Termin(Anwalt) vereinbaren auf die Beratungshilfe hinweisen.Sofern der Vater dann unterhaltspflichtig ist, kann sie auch mit Hilfe des Anwalts einen Titel durch Klagen erwirken. Und wie hast Du Titel, die Du nicht eingeklagt hast? Meinst Du damit Jugendamtsurkunden über die Unterhaltspflicht?Dann muss man nicht mehr klagen.Sondern nur noch die Zwangsvollstreckung durchführen, z.B. durch Pfändung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens. Und Unterhaltrückstand kann "verjähren", wenn der nicht geltend gemacht wird, d. h. die aufgelaufenen Unterhaltsschulden können irgendwann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Vater das einwendet, dass das über Jahre ja nicht geltend gemacht wurde. Also am Besten wirklich mal zum Anwalt gehen und beraten lassen.

...zur Antwort