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meierzwodrei

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FraGenius

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RatgeBär

Zehnte Antwort gegeben.
meierzwodrei
30.06.2012, 14:00

Kindesunterhalt. Darf das Jugendamt eigene Ermittlungen durchführen?

Guten Tag in die Runde. Ich hab eine Frage. Das Jugendamt hat mir mitgeteilt es habe eigene Ermittlungen zur Berechnung des Kindesunterhalts durchgeführt. Mir wurde eine Jahresnettoeinkommenssumme genannt. Aufgrund dieses angeblichen Einkommens wurde ein Unterhaltsbetrag errechnet den ich ab sofort zu zahlen habe.

Meine Frage lautet nun: Darf das Jugendamt eigene Ermittlungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unterhaltspflichtigen durchführen? Ist das Finanzamt oder der Arbeitgeber verpflichtet über mein Einkommen Auskunft zu erteilen?

Muß mir das Jugendamt Auskunft darüber geben woher es diese Informationen hat?

Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?

Ich bitte um konkrete und keine Bauchgefühlantworten. Vielen Dank.

Unterhalt, Arbeitgeber, Finanzamt, Jugendamt
6 Antworten
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