Hey.
Grundsätzlich darf in solch einem Fall die Arbeit nur dann mit ungenügend bewertet werden, wenn die Lehrkraft den Täuschungsversuch gesehen hat. Die Arbeit würde dir dann auch weggenommen werden. Im Nachhinein geht das nicht. Wenn du allerdings keine Rechenwege aufzeigst kann dies Punktabzug geben oder gar keine Punkte geben für die Aufgabe. Das ist aber von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich. Meist steht am Anfang der Arbeit, dass man den Rechenweg angeben muss.