wenn einer der politiker sich daneben benimmt (dem redner dazwischenreden,total am thema vorbei reden,beleidigen...) kann der störer vom präsidenten des bundestages (aktuell lammert) gerügt/zur ordnung gerufen werden...
folgen können wortentziehung und der ausschluss der sitzung sein ( der abgeordnete muss dann den raum verlassen)
sollte es zu unruhe kommen, kann die sitzung unterbrochen oder ganz beendet werden..
der zur ordnung gerufene/ gerügte kann einspruch gegen die rüge einlegen, diese wird aber erst in der danach folgenden sitzung behandelt, der vom bundestagspräsidenten ausgesprochenen konsequenz muss sofort folge geleistet werden