1. Magst du deine Kollegin nicht? ;-)

  2. Du kannst in der Probezeit grundlos gekündigt werden, also ich hoffe sie zieht nicht die falschen Socken an...... ;-)

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Hallo, ich würde nicht anrufen, warte ab, bis "heute" vorbei ist. Morgen ist immernoch ein Tag und du hast noch fast einen ganzen Monat Zeit. Sonst wirkt es wie schon von dir gesagt sehr aufdringlich. (meiner Meinung nach)

LG

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Anwalt bezahlen trotz Berechtigungsschein

Hallo an Alle! Ich habe folgendes Problem: Ich bin seit letzten Jahr geschieden und ich und mein Ex-Mann konnten uns im Bezug auf das Haus,den Bausparvetrag und den Zugewinn nicht einigen.Ich habe diesbezüglich vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für mein Anwalt erhalten.Da die oben genannten Sachen (Haus,Bausparvetrag und Zugewinn) unter einer Kategorie fallen, nämlich der Scheidefolgevereinbarung, brauchte ich auch nur diesen einen Berechtigungsschein. Nun waren ich und mein EX-Mann beim Notar und wir haben uns geeinigt und beide unterschrieben, nach 2 Jahren Schriftverkehr durch unsere Anwälte Der Berechtigungsschein zählt ja solange, bis alles geklärt ist, sprich Unterschrift beim Notar. Nun bekam ich eine Rechnung von meinem Anwalt über 4200 Euro (Rechnung wird ja nach Streitwert berechnet), die ich zu bezahlen habe, obwohl ich doch einen Berechtigungsschein hatte. Mein Anwalt meinte, das ich das zahlen muss, da ich von meinen EX-Mann 2 Monate zuvor, bevor wir beim Notar waren, ja noch 7000 Euro rückständigen Unterhalt überwiesen bekommen habe, was damals so vom gericht festgesetzt worden war. Mein Anwalt meinte weiter, das nun also Geld zur Verfügung steht und somit der berechtigungsschein hinfällig geworden wäre, weil sich ja meine finanziellen verhältnisse geändert hatten durch die Unterhaltüberweisung meines EX-Mannes.. Ist das alles so korrekt oder möchte mein Anwalt nur an die 4200 Euro kommen, anstatt halt nur paar Euro von der Staatskasse? Ich finde das irgendwie nicht gerecht, denn der Unterhalt meines EX-Mannes stand mir ja gerichtlich zu, und nun soll ich über die Hälfte davon meinen Anwalt abgegen, trotz Berechtigungsscheins.kann mir da jemand weiterhelfen, ob das alles rechtens ist? Vielen lieben Dank !!!!

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Hallo, ich bin sehr spät dran, aber wollte gerade etwas nachschauen und habe die Antwort von imager761 gelesen. Nur zur Info, das ist Quatsch. Der Rechtsanwalt erhält mit dem Berechtigungsschein für eine reine BERATUNG eine Gebühr Nr. 2501 VV RVG (sind 49,98 €). Wenn der Anwalt jedoch ein Schreiben an beispielsweise die Gegenseite vorlegt, kann er eine sogenannte Geschäftsgebühr abrechnen. Dafür erhält er in der Regel 121,38 €.

Fazit: Ein Berechtigungsschein gilt NICHT nur für eine außergerichtliche BERATUNG. Richtig ist, dass ab dem gerichtlichen Verfahren PKH beantragt werden kann, für außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite jedoch nicht.

Sorry dass ich zur eigentlichen Frage nichts antworte, aber ist eh schon zu spät :-)

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