Wieso droht sie das denn? Gibt es "gerechtfertigende" Gründe? (z.B. vergessen Kinder abzuholen ö.ä.)
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Magst du deine Kollegin nicht? ;-)
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Du kannst in der Probezeit grundlos gekündigt werden, also ich hoffe sie zieht nicht die falschen Socken an...... ;-)
Hallo, ich würde nicht anrufen, warte ab, bis "heute" vorbei ist. Morgen ist immernoch ein Tag und du hast noch fast einen ganzen Monat Zeit. Sonst wirkt es wie schon von dir gesagt sehr aufdringlich. (meiner Meinung nach)
LG
Hallo, ich bin sehr spät dran, aber wollte gerade etwas nachschauen und habe die Antwort von imager761 gelesen. Nur zur Info, das ist Quatsch. Der Rechtsanwalt erhält mit dem Berechtigungsschein für eine reine BERATUNG eine Gebühr Nr. 2501 VV RVG (sind 49,98 €). Wenn der Anwalt jedoch ein Schreiben an beispielsweise die Gegenseite vorlegt, kann er eine sogenannte Geschäftsgebühr abrechnen. Dafür erhält er in der Regel 121,38 €.
Fazit: Ein Berechtigungsschein gilt NICHT nur für eine außergerichtliche BERATUNG. Richtig ist, dass ab dem gerichtlichen Verfahren PKH beantragt werden kann, für außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite jedoch nicht.
Sorry dass ich zur eigentlichen Frage nichts antworte, aber ist eh schon zu spät :-)