Man kann sehr wohl was tun. Und stellt mal jemanden nicht gleich hin als wäre ein Troll, nur weil man eine Frage stellt. Das ist eine ganz normale Frage und kommt im Verwaltungsbereich tagtäglich vor. In einem mehrstöckigen Haus gibt es sowas wie eine Hausordnung. Diese besagt, dass man keine Gerüche erzeugen darf die die Grenze überschreiten und die Nachbarn stört. Vor allem Eingangstür offen lassen bzw. lüften ins Stiegenhaus. Das heißt, sobald es extrem stark riecht und in die Wohnungen der Nachbarn eindringt, muss die Hausverwaltung eine Mahnung auf Unterlassung aussenden. In zweiter Instanz gibt es dann Sammelunterschriften der Nachbarn die der Hausverwaltung vorgelegt werden und das kann sogar zur Mietminderung führen. Bei vielen Nachbarn, verzichtet die Hausverwaltung eher und kündigt den Verursacher. Es kommt immer darauf an ob der Mieter bereit ist zu kooperieren und die Geruchsbelästigung aufhört bzw. auf ein erträgliches Maß reduziert wird. Sollte die Hausverwaltung irgendwann aussteigen (da ihnen auch die Hände gebunden sind wie zb. Privathaus), dann muss Anzeige erstattet werden. Hier ist es immer besser wenn mehr Nachbarn mitmachen als Zeugen. Da steigen oft viele aus weil keiner Stress haben will und weil es auch mit Kosten verbunden ist. Bis dahin am besten die Türen komplett abdichten mit Gummidichtungen und mit starkem Licht von innen, außen stehen und rund um den Türstock prüfen ob es wirklich dicht ist. Sollten es extrem scharfe Dämpfe sein, dann beim verlassen der Wohnung, im Stiegenhaus die Luft anhalten. Die Zugrichtung ist meist aus dem Hof/Stiegenhaus, nach außen. Sollte die Wohnung keine Lüftungsrohre haben, dann kann man überlegen ob man eines montieren lässt welches ins Freie mündet (Hof, Dach) oder nur Straßen seitig lüftet. Hier am besten mit der Hausverwaltung reden ob man die Kosten übernimmt oder aufteilt. Sollte man nicht direkt über dem Nachbarn wohnen, wird Straßen seitig durch das Fenster nichts eindringen. vg

...zur Antwort