Darf der Vermieter in den Vertrag eine Vereimbarung reinschreiben mit folgendem Sachverhalt:

Die Einliegerwohnung besitzt keinen eigenen Wasser-und Stromzähler und wird daher nach einem Verteilerschlüssel verrechnet. Die Nebenkosten werden zum einen nach Quadratmeter und zusätzlich nach Anzahl der Köpfe auf die Gesamtwohnfläche verrechnet. Ist dies rechtens?