1.) Dübellöcher müssen von dir nicht entfernt werden. das gehört zum normalen mietgebrauch. 2.) die kleberänder solltest du entfernen, kein normaler mietgebrauch 3.) die kaution ist spätestens nach erstellung der letzten BK abrechnung zur rückzahlung fällig.

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weder noch. es kommt drauf an.

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wer zwingt dich zum anwalt zu gehen? und nein, du hast nach deinen ausführungen keine chance mehr - verjährt!

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man kann, aber ich denke (hoffe mich noch richtig zu erinnern), dass die stromstärke die selbe bleibt.

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