Nach Artikel 3 GG Abs. 2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." sind Männer und Frauen gleichberechtigt, aber warum müssen dann Frauen/Mädchen weniger Leistung für die gleiche Note erbringen. Des weiteren besagt Artikel 3 GG Abs. 3 das niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Aber steht dies nicht im Konflikt mit dem eben genannten "Problem" dass Mädchen für die gleiche Note weniger Leistung erbringen müssen als Jungs.
Ich weiß auch dass zwischen Jungs und Mädchen physische Unterschiede bestehen und dass mit diesem Unterschied die unterschiedliche Notengebung begründet wird, allerdings geht es mir mit dieser Frage um das Rechtliche und wie sich das mit der Art der Notengebung vereinbaren lässt.