Hallo Leute, ich verkaufe privat über eBay eine Crossmaschine. Abgemacht war dass er am 01.02. vorbeikommt und mir die erste Rate zahlt, wobei er Monatlich dann die weiteren zahlt bis hin zum 01.06. da dort die letzte Rate fällig wäre, ab dem Tag an würde ich ihm dann auch die Cross in seine Hände übergeben. Jetzt hat er mich allerdings gefragt ob er sich die Cross während des Februars bereits schon einmal ausleihen kann für eine Woche da er sich dort auf einem Rennen angemeldet hat, den Wunsch würde ich ihm gerne erfüllen doch habe Angst dass die Cross dann mit Schäden zurück kommt und er darauf plädiert, „er habe sie bereits kaputt erhalten“ obwohl dies nicht der Fall wäre, außerdem habe ich die Angst dass die Cross garnicht zurückkommt wenn ich ihm sie jetzt schon überlasse. Jetzt würde ich gerne wissen wie ich mich da rechtlich absichern kann dass er die Cross ausleihen kann, ich meine Ratenzahlungen erhalte, die Cross wiederbekomme, er mir keinen möglichen Schaden unterstellt und ich somit fein und mit recht auf meiner Seite aus der Sache rausgehe, bitte helft mir bei der Angelegenheit ich bin da sonst ein bisschen aufgeschmissen. Ich danke euch im Voraus.

Lg Max