Inkassobescheid ebay

Hallo ich habe gerade eine Mail bekommen das ich mit meinen Ebaykosten im Verzug bin, diese Emailadresse Checks ich eigentlich nur wenn ich auf ebay unterwegs bin, heißt nur alle paar Monate, die kosten werden eigentlich direkt per Lastschrift abgebucht, dachte ich zumindest. Nun hat mich folgende Email erreicht:

wir zeigen an, dass wir die eBay Europe S. à. r. l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, vertreten.

Diese hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von EUR 40,86 schulden und sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Rechnung für Einstellgebühren oder Verkaufsprovision zu Ihrer oben genannten Kennung. Trotz wiederholter Mahnungen, die an die obige E-Mailadresse versandt wurden, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden.

Aufgrund Ihres Verzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 100,45 sofort, spätestens bis

23.04.2013

auf unser Anwaltskonto: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 488149600, zu zahlen oder uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Die Überweisung können Sie online über den Zahlungsanbieter "SOFORT Überweisung" per Paycode vornehmen:

Folgen Sie dem Link und geben Ihren persönlichen Paycode: xxx ein. Sodann können Sie mit dem bereits geöffneten Zahlformular per Onlinebanking (mit Ihren Daten und TAN) die sofortige Überweisung vornehmen.

Eine Registrierung beim Zahlungsanbieter SOFORT Überweisung" ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf .

Die Einzugsermächtigung erteilen Sie uns formlos durch die Mitteilung Ihrer Bankverbindung.

Entweder - per Antwort auf diese Mail unter Angabe Ihrer Bankverbindung oder - telefonisch kostenfrei unter 0800 / 1016774 oder - über -hinterlassen

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung EUR 40,86 Verzugszinsen EUR 0,59 vorgerichtl. Kosten EUR 20,00 Gebühr* in Höhe von EUR 32,50

Auslagenpauschale EUR 6,50

Gesamtbetrag EUR 100,45

Das finde ich ziemlich heftig von 40 auf 100€ Vorallen ich habe keine Post von ebay erhalten.

Sind die 100€ wirklich rechtens? Oder wie soll ich darauf reagieren.

MfG

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Ich würde bezahlen,schau mal hier: http://www.ciao.de/ebay_de__Test_1903145

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ebay Verkäufe für Freunde & Verwandte bei HARTZ4

Hallo!

Ich habe für einen viel arbeitenden (sprich: wenig Zeit) und recht kenntnislosen Freund ein paar Dinge bei ebay verkauft, bekomme aber selbst. ALGII. Weil ich von all dem nichts habe (außer einem glücklichen Freund) und das Geld aus den Verkäufen ja nun auch nicht mir gehört, wurden die Sachen zwar über meinen ebaynamen versteigert, die Bezahlung folgte aber direkt auf sein Konto. Somit habe ich an sich ja nichts weiter mit der Sache zu tun. Das war ein Gefallen, für den ich nichts bekommen habe. Die ebay Gebühren, die er mir zwar zurückzahlt, aber per Lastschrift von meinem Konto eingezogen wurden (da ich sicher nicht eine Lastschrift auf ein Konto umlege, das nicht mein eigen ist), scheinen jedoch dem Sachbearbeiter ins Auge gefallen zu sein.

Nun verlangt er meinen ebay Namen vor der Weiterbearbeitung meines Antrags. Ich sitze also auf heißen Kohlen. Da kein Eingang auf meinem Konto zu verzeichnen ist, er aber vermutlich der Lastschrift entnimmt, dass ich etwas verkauft haben muss, weiß ich nicht, wie ich zu reagieren habe. Darf er meinen ebay Namen verlangen? Ich fühle mich schon jetzt nicht mehr frei bei ebay einzukaufen, weil er dann alles sehen kann, was ich so erwerbe... -.-

Wichtiger jedoch...reicht es, wenn der Freund mir bestätigt, dass es Dinge aus seinem Familienbesitz waren und das Geld deshalb gleich an ihn bezahlt wurde, etc.? Wie hat er das zu formulieren? Oder kann ich nun Ärger dafür bekommen, dass ich glücklich war auch ohne Geld jemandem eine Freude machen zu können? -.- Freue mich über jede Antwort, denn ich bin ratlos und den Launen des Amtes hilflos ausgeliefert.^^;;;;

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Stell Dein Ebaykonto auf privat um,so kann niemand einsehen ob oder was du verkauft bzw. gekauft hast

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Hallo! Das selbe hatte ich auch schon öfters. Seit dem versende ich ausschließlich versichert! Ich habe mich bei meinem Fall bei Ebay erkundigt was ich machen kann,weil auch mein Käufer behauptete die Ware wäre nicht angekommen! Ebay gab mir den Tip,ich solle dem Käufer anbieten einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen und wenn das erfolglos bleibt,dann biete ihm in der selben Mail an,das er die Eidesstaatliche Versicherung bei Dir ablegt und Du gegen Unbekannt Anzeige bei der Polizei erstattest. Hat bei mir nun schon 2x so funktioniert und komischerweise hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet,auch keine negative Bewertung. Das war genauso wie bei Deinem Käufer. Die meisten versuchen es auf diese Weise,wieder Ihr Geld zurück zu bekommen,weil es nicht gefällt oder aus betrügerischen Absichten.

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Hallo! Das selbe hatte ich auch schon öfters. Seit dem versende ich ausschließlich versichert! Ich habe mich bei meinem Fall bei Ebay erkundigt was ich machen kann,weil auch mein Käufer behauptete das Päckchen wäre nicht angekommen! Ebay gab mir den Tip,ich solle dem Käufer anbieten einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen (das geht nämlich auch beim Päckchen ohne Sendungs-ID) und wenn das erfolglos bleibt,dann biete ihm in der selben Mail an,das er die Eidesstaatliche Versicherung bei Dir ablegt und Du gegen Unbekannt Anzeige bei der Polizei erstattest. Hat bei mir nun schon 2x so funktioniert und komischerweise hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet,auch keine negative Bewertung. Das war genauso wie bei Deinem Käufer. Die meisten versuchen es auf diese Weise,wieder Ihr Geld zurück zu bekommen,weil es nicht gefällt oder aus betrügerischen Absichten.

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Hallo! Danke für die schnelle Antwort! Bist Du wirklich ganz sicher das es sich um Gr.34/36 handelt? Und nicht um einen Kindermantel? Ich habe auch schon versucht irgendwas rauszubekommen,bei Burberry direkt erhält man keine Information. Das einzige was ich herausbekommen habe,ist das die Kindergrößen in Jahren/years angegeben wird,sprich 8y oder 9 y. Bei 9y (years) steht auch immer 134 cm. Damit kann es nicht etwas zu tun haben? Ich will wirklich nur ganz sicher sein,das es kein Kindermantel ist.

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Kommen zu den Zollgebühren noch Einfuhrumsatzsteuer hinzu?

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Danke für die schnellen Antworten! Liege ich also richtig das sich die Zollgebühren auf ungefähr 35 EUR belaufen?

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