Diese Frage wurde schon einmal beantwortet :

´Abdullâh ibn Mas’ûd (r.a.) berichtete, dass der Prophet (a.s.s.) sagte:

„Diejenigen, die am Tag der Auferstehung am schwersten bestraft werden, sind die Bildermacher.“ [Al-Bukhâri, siehe Al-Fath 10/382]

Abu Hurairah (r.a.) berichtete, dass der Prophet (a.s.s.) sagte:

„Allâh, der Erhabene, spricht: ‚Wer ist ungerechter als der, der versucht, etwas zu erschaffen wir nur Ich erschaffe? Soll er doch ein Weizenkorn erschaffen oder ein Atom.“ [Al-Bukhâri, siehe Fath Al-Bâri 10/385]

´Ali (r.a.) sagte:

„Soll ich euch nicht mit dem gleichen Auftrag schicken, mit dem mich der Gesandte Allâhs (a.s.s.) schickte? Laß kein erhöhtes Grab, ohne dass du es einebnest, und laß kein Bild in irgendeinem Haus, ohne dass du es zerstörst.“ [Muslim, An-Nisâ’i, dies ist die Version von An-Nisâ’i]

Ibn ´Abbâs (r.a.) berichtete, dass der Prophet (a.s.s.) sagte:

„Jeder Bildermacher wird im Feuer sein, und für jedes Bild, das er gemacht hat, wird eine Seele für ihn erschaffen, die ihm Feuer bestraft wird.“ Und Ibn ´Abbâs fügte hinzu: „Wenn ihr dies [d.h. Bilder machen] tun müßt, dann macht Bilder von Bäumen und toten Objekten.“ [Muslim, 3/1871]

Diese Hadith zeigen deutlich, dass Bilder von Lebewesen haram sind, egal ob sie Menschen oder andere Geschöpfe sind, egal ob sie dreidimensional oder zweidimensional sind, ob sie gedruckt, gezeichnet, geätzt, eingraviert, geschnitzt, in einer Gußform, etc. sind. Die Ahâdîth sprechen über alle diese Arten von Bildern. Der Muslim sollte keine Bilder von lebenden Wesen in seinem Haus behalten, da diese die Engel davon abhalten, die Häuser zu betreten. Der Prophet (a.s.s.) sagte:

“Die Engel betreten kein Haus, in dem es einen Hund oder Bilder gibt.” [Al-Bukhâri, siehe Al-Fath 10/380] Unvermeidliche Bilder sind erlaubt, wie sie zum Beispiel für Ausweise oder Phantombilder benötigt werden, oder für Bildungszwecke, wenn dieses Wissen anders nicht vermittelt werden kann

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