Ich und meine Frau sind gelernte Förster und aktive JĂ€ger. FĂŒr Jagd und Forst schenken wir uns nichts, dass kauft sich jeder selbst. Hat er denn noch andere Hobbies? Sonst find ich die Ideen von "bibo 1301" am Besten.

...zur Antwort

In Deutschland gilt als Wald: "...jede mit Forstplflanzen bestockte FlĂ€che" §2 Bundeswaldgesetz. Die Anzahl spielt keine Rolle. Vielmehr der Zweck der FlĂ€che die bestockt ist und das dafĂŒr zustĂ€ndige Gesetz. Bauland, gewerbl. gen. FlĂ€chen (Baugesetz), GrĂŒnland, Offenland(Landschaftsgesetz, Wald (Waldgesetz o. Landesforstgesetze)Wenn GrĂŒnland zB. mehr als zehn Jahre mit BĂ€umen bewachsen ist, wandelt sich diese FlĂ€che automatisch in Wald um, und es Ă€ndert sich die zustĂ€ndige Gesetzgebung. BĂ€ume auf einem Parkplatz in der Stadt oder Parkanlagen in der Stadt sind demnach kein Wald im Sinne des Gesetzes.

...zur Antwort

Der Flusskrebs (Familie: Astacidae) wird es wohl sein. Sicherlich nicht ausgewachsen. Welche Art ist so nicht zu sagen (Dohlenkrebs, u.a.) Eine Bestimmungsliteratur im Taschenbuchformat ist da immer ganz nĂŒtzlich (Brohmer-Fauna v. Deutschland, o.a.). Fundort u.s.w. spielen da auch eine Rolle. Vielleicht selsbst mal unter "Astacidae" im Internet weiter recherchieren.

...zur Antwort

Den zustĂ€ndigen Förster oder Forstamt fragen. AbhĂ€ngig von der aktuellen Waldbrandstufe und den dadurch geregelten Umgang mit "offenem Feuer" ist das sicherlich durchfĂŒhrbar. Aber unbedingt den Förster/Forstamt davon vorher in Kenntnis setzen bzw. die Sache beantragen.

...zur Antwort

Du kannst als Waldbesitzer, Kleinunternhemer, land-und forstwirtsch. Unternehmen oder Handelsunternhemen Holz verkaufen. Das hĂ€ngt u.a. vom Umsatz pro Jahr ab. Als Kleinunternehmer musst du ja auch keine Mehrwertsteuer ausweisen. Da geht das relativ einfach. Bei 0,4 ha Wald hast du je nach Bestockung einen jĂ€hrlichen Zuwachs zw. 2 und 7 FM/Jahr. Das ist kaum der Rede wert, wenn du nur davon das Holz verkaufen willst. Es sei denn, du willst die FlĂ€che roden und wieder neu aufforsten. Ist die WaldflĂ€che Bestandteil eines FFH oder anderen Schutzgebietes? Dann könnten auch Auflagen damit verbunden sein.Vorsicht! Wenn du Holz einkaufst, aufbereitest und verkaufst kommst du um eine regulĂ€re Gewerbeanmeldung nicht drumherum, oder du lĂ€ĂŸt das ganze ĂŒber eine schon bestehende Firma (vielleicht im Bekannten o. Freundeskreis) laufen.

...zur Antwort