mmmmm
fun smoke liquits sind viel zu teuer
Noch ein kleiner Nachtrag von mir…
Erst mal Danke für Eure antworten!!
Ich hatte vor ca. 2 Monaten ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt.
Dieser teilte mir mit, dass ich Wiederspruch einlegen kann aber nicht muss.
Ra sagte auch weiter, das die Kündigung schon fehlerhaft formuliert wurde und die Verhaltens und Vorgehensweise des Vermieters schon sehr fragwürdig sei! Daher kann ich auf Wiederspruch verzichten und muss dann mit Räumungsklage rechnen. Dabei käme es dann zur Gerichtsverhandlung, bei der der Vermieter schlechte Karten hätte!
…. Neben Vermieter und mir wohnt noch ein Rentnerehepaar (Grundrente) im Haus.
Dieses Paar hat der Vermieter schon vor einem Jahr wegen Eigenbedarf gekündigt.
Vermieter hat aber außer Kündigungsschreiben bis heute nichts weiter unternommen.
Mir hatte der Vermieter mal erzählt (vor meiner Kündigung), dass wenn er DIE Alten nicht raus bekommt, werde er ein paar Russen vorbei schicken…
(Sowas hohles gibt er von sich). Und wie geschrieben, es gibt noch eine leerstehende Wohnung im Haus. Ich würde es mir ja wünschen dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt… Nur kann es sein, das der Vermieter das nicht durchziehen will.
Deswegen fragte ich ja hier, ob diese Kündigung mal verfällt…
@anitari,.... zudem befindet sich noch eine Wohnung im hause die seit min. 3 jahre leer steht!!