Die Hauptauseinandersetzung zwischen Atheisten und den Religionen gab es durch die Bolschewiken und hier die Bewegung der Gottlosen (vorm allem Yaroslawsky). Dass das immer verschwiegen wird bis heute, sagt doch schon alles. Eine faire Auseinandersetzung mit dem Atheismus und den Atheisten haben wie die katholische Kirche auch die Evangelisten Pietiesten Baptisten noch nier zustande gebracht. Wie seit eh und jeh leben sie alle vom Geschäft mit der Angst vom magischen Denken bildungsferner Schichten und von der kollektiven Dummheit der Gegenaufkärung, wohin man auch schaut. Also von den Baptisten kommt auch nicht mehr als heili, heilig, heilig und Du bist unsere König. Das ist Gegenaufklärung vom Feinsten.
So geht das aber nicht. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder sein eigener Zahnarzt wird und die scharfkantigen Zähne schleift, um sich nicht die Zunge einzuschneiden und Infektionen zu vermeiden. Dann können wir ja auch gleich unsere Prozesse selber führen, aus Angst an einen der wenigen korrupten und unfähigen Anwälte zu geraten. Das bringt ja ganze Branchen zum Aussterben. Die Bücher sind ja auch schon am Aussterben. Schuld hat natürlich das Internet, wo man immer wieder Tips kriegt, wie man unabhängig wird von korrupten und unfähigen sogenannten Experten. Aber wenn keiner liest, dann gewinnt immer die selbstverschuldete Unmündigkeit und die gesamtgesellschaftliche Bewußtlosigkeit geht weiter. Bitte nicht alles ernst nehmen, was ich schreibe. Aber selber denken und selber machen hat noch niemandem geschadet, nur den Experten, die von der Ahnunglosigkeit und der Angst leben. Und da verstehen die keinen Spaß. Schließlich leben sie davon, und nicht schlecht.
Es gibt zu diesem Thema schon aus 2010 Beiträge, wo von Abzocke und sogar von Betrügern die Rede ist. Gemeint sind websites, die mit Namen wie Sebstauskunftanfordern u.ä. den Eindruck erwecken, man könne bei Ihnen die Selbstauskunft anfordern. Sie spiegeln also vor, das sie die Schufa sind. In Wirklichkeit kassieren sie für Datenbearbeitung und Versandservice ne Menge Geld und geben die Daten lediglich (z.B. per Fax-Formular) an die Schufa weiter. Von der Schufa bekommt man dann irgendwann Post. Abzocke soll wohl heißen, legal. Betrug soll wohl heissen, dass die Reingefallenen getäuscht werden. Wenn wirklich rechtlich eine Täuschung nachweisbar wäre, müsste sich doch die Staatsanwaltschaft und die Verbraucherzentrale dafür interessieren. Mir ist nicht bekannt, dass es schon irgendwelche Gerichtsurteile zu dem Thema gibt. Weiß vielleicht jemand mehr?
Wegen der vielen Kritik hier an Deiner Frage möchte ich Dir Mut machen und Dich unterstützen und Dir sagen, dass es nicht wenige Vermieter gibt, die kriminall sind. Bestes Beispiel ist die Neue Heimat (heute Gewoba)-Pleite der 80er Jahre. Die Neue Heimat war damals eine Wohnungsunternehmen, ja wahrscheinlich das größte überhaupt in ganz Europa. Der Chef hieß damals Albrecht Vietor. Die Zeitungen (SPIEGEL u. a.) schrieben damals über die 'Bande des Bäckermeisters' (Vietor) und von kriminallen Netzwerken. Und bei der heutigen Gewoba wird es kaum weniger kriminell zugehen, denn der Neuanfang nach der Pleite wurd mit dem alten Personal gemacht. Nur der Name hat sich geändert. Und wenn das größte Wohnungsunternehmen Europas in Mafia-Manier agiert hat, dann muss man reichlich naiv sein oder man spielt dümmer als man ist, wenn man uns weismachen will, die Mehrheit der anderen Vermieter sind weiße Tauben. Sie sind Wölfe im Schafspelz. Daran hat sich nichts geändert. So, und nun such mal nen Anwalt, der sich mit kriminellen und korrupten Vermietern und Wohnungunternehmen herumschlägt. Das Beste, wird sein, man verlässt sich auf nichts und niemanden, fuchst sich selber in die Materie (Recht, Mietrecht, Urteile) rein, und geht einfach mit logischem Denken und gesundem Menschenverstand vor. Mietrechtsschutz hat übrigens noch niemandem geschadet. Aber verlasst Euch nicht auf Anwälte. Die muss man fast immer zum Jagen tragen. Schande, aber so ist es leider. Such mal nen Anwalt, der gut gegen die Gewoba kämpft.
Nur mal so als Nachtrag, weil das für viele Mieter immer wieder aktuell ist. Meiner Meinung nach ist es ein Denkfehler, dass man beweisen muss, wer bei Lärmterror der Täter ist. Das Lärmprotokoll soll den Lärm beweisen und nicht beweisen, das der oder der der Täter ist. Das ist nämlich eigentlich das Problem des Vermieters. Hier kommt es darauf an, dass der dauernde bzw. sich wiederholende Lärm nach sich wiederholenden Müstern ein Mangel der Mietsache ist. Die Wohnung wurde zu Wohnzwecken vermietet. Bei dem beschriebenen Lärm ist die Wohnung nicht zum Wohnen geeignet. Egal ob das außerhalb der Ruhezeiten stattfindet oder innerhalb. Auch außerhalb der Ruhezeiten muss die Wohnung bewohnbar sein. Der beschriebene Lärm ist imho ein objektiver Mangel der Mietsache, und zwar unabhängig davon, ob ich gerade zuhause bin oder taub bin oder sonst was. Der Vermieter schuldet Vertragserfüllung: Wohnung muss zum wohnen geeignet sein. Erfüllt er dies Bringeschuld nicht, dann ist der Vertrag von Vermieterseite nicht erfüllt. Dann ist imho der Mieter nicht nur zur Mietminderung berechtigt. Er kann imho auch seinerseits seine Bringeschuld aus dem Vertrag (Mietzahlung) verweigern. Entscheidend ist das Lärmprotokoll. Noch besser wären Tonaufnahmen. Und wenn, wie in meinem Fall der Lärmterror soweit geht, dass vermutlich auch der Lärm vom Tonband kommt,(Dann kann der Täter auch die Wohnung verlassen) (... und das Opfer landet irgendwann in der Psychiatrie oder auf der Intensivstation oder auf dem Friedhof), dann hat man ein großes Problem. Stell Dir vor, Du wohnst in einem Hochhaus mit über 100 Wohnungen. Hier reichen Tonaufnahmen von dem Lärmterror kaum noch aus. Helfen könnte eine Frequenzanalyse der Aufnahmen, um anhand sich wiederholender Muster nachzuweisen, dass es sich um Tonbandaufnahmen handelt. Jedenfalls, wie auch immer, Lärmterror ist ein objektiver Mangel, und den klagt man beim Vermieter ein. Wenn mit krimineller Energie der Lärm gemacht wird, um jemanden rauszumobben, dann gehört das ins Strafrecht. Zuerst aber sollte man im Zivilprozess gegen den Vermieter die Schadenfrage klären. Danach kann man sich um die Strafsache kümmern (Frequenzanalyse, M
Rechtsschutz und Mieterverein habe ich getrennt. Da der Rechtsschutz nicht die Beratunskosten trägt, ist die Mitgliedschaft im Verein nur wegen der Beratung schon sinnvoll. Was mich bei manchen Mietervereinen iritiert ist: Manche haben Zwang zur Einzugsermächtigung. Bei anderen kann ich auch selbst überweisen. Manche fragen nach Beruf und Vermieter. Manche Vereine wollen wissen, ob der Vermieter Privat ist oder eine Gesellschaft. Was soll das? Warum wollen die das wissen?