Ob das überhaupt geht, musst du mit dem einzelnen Anbieter klären. Die dort angebotenen Sachen werden nicht von Ebay selber verkauft, sondern von Privatleuten und Händlern.
Nach meiner Erfahrung (in der Vergangenheit und bei anderen Artikeln) bucht Amazon das Geld erst ab, wenn die Ware lieferbar ist bzw. verschickt wird.
Ob ein gepolsterter Umschlag reicht oder ein Versandkarton besser ist, hängt davon ab, was du verschicken willst. Wenn ein Umschlag reicht, dann geht es meistens als Brief oder Maxibrief. Bei größeren Kartons wird es wohl ein Paket oder Päckchen werden (je nach Gewicht). Genaue Infos zum Porto findest du unter www.portokalkulator.de
Für Pakete gibt es Paketaufkleber mit vorgegebenen Feldern für Absender und Empfänger-Adresse. Beim Brief muss natürlich auch die Empfänger-Adresse drauf. Der Absender (und seine Adresse) sollten immer angegeben werden, damit der Brief/das Paket zurückkommt, wenn die Empfänger-Adresse nicht stimmte.
Paypal schreibt dazu auf https://www.paypal.com/helpcenter/main.jsp?locale=deDE&dyncharset=UTF-8&countrycode=DE&cmd=_help&serverInstance=9022&t=solutionTab&ft=searchTab&ps=solutionPanels&solutionId=1101162&isSrch=Yes etwas von "Sicherheitsgründen", aus denen manchmal Lastschrift nicht angeboten würde. Details siehe bitte den Link.
Die Vorwahl 040 ist die Ortsnetzvorwahl von Hamburg, also eine ganz normale Festnetzrufnummer. Von einer Telefonzelle der deutschen Telekom zahlst du für Ferngespräche innerhalb Deutschlands 10 Cent pro 18 Sekunden, rechnerisch also 34 Cent pro Minute. Hinzu kommt eine einmalige Gebühr von 10 Cent bei Nutzung der Geldkarte (Chip auf der EC-Karte) bzw. 1 Euro bei Nutzung einer Kreditkarte. Telefonzellen anderer Anbieter können abweichende Preise haben.
Alle Preisangaben habe ich gefunden auf: http://www.teltarif.de/i/telefonzelle.html
Die GEZ bekommt ihre Daten unter anderem von Einwohnermeldeämtern. Wenn dort deine Daten aktualisiert wurde (z.B. du hast dich vor kurzem an/umgemeldet), dann bekommt die GEZ das mit (auch ganz ohne Zensus).
Ich kenne die Firma nicht, aber deine Beschreibung (Pakete empfangen und weiterverschicken) erinnert an http://gegen-abzocke.com/index2.php/12/vorsicht-eurotradeco-org/
Wenn du deinen Vertrag gekündigt hast, dann kannst du die SIM-Karte nicht weiter nutzen. Versuch doch mit deinem Anbieter zu sprechen, ob du die Kündigung zurücknehmen kannst.
Die Wii unterstützt nur maximal 4 Controller. Bei Drift Mania kann man dennoch mit bis zu 8 Spielern spielen, indem man Nunchuk und Controller verwendet. Und Cranium Kabookii kann man mit bis zu 40 Leuten spielen, indem man 4 Teams bildet und die Controller weiterreicht. Auch Smooth Moves und Big Brain Academy sollen mit mehr als 4 Spielern spielbar sein, vermutlich aber nacheinander.
Ja, denn seit 2000 haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. So steht es im § 1631 des bürgerlichen Gesetzbuches, siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html
Prinzipiell ja, zum Beispiel wenn du ein Smartphone benutzt und irgendwelche Apps installiert hast, die die Texte vor dem Versenden prüfen, können diese die Texte auch ändern. Genauso kann auch das Smartphone des Empfängers die empfangenen Texte ändern. Nur so als theoretische Möglichkeit.
Im Tarif "web'n'walk Connect M" von T-Mobile gibt es keine Drosselung, dafür aber auch keine Deckelung. Jedes MB kostet 49 Cent, macht bei 5 GB schon gut 2500 Euro. Falls es dir das wert ist.
Ansonsten, wenn du eine bezahltbare Flatrate im Mobilfunk suchst, wirst du zur Zeit immer eine Drosselung in Kauf nehmen. Je nach Bedarf kannst du aber auch mehr Freivolumen bekommen, z.B. 10 GB für 50 Euro oder 20 GB für 75 Euro).
Eine Übersicht über UMTS-Zugänge, Kosten und dem Datenvolumen, ab dem gedrosselt wird, findest du beispielsweise auf http://www.teltarif.de/mobilfunk/internet/tarife/
Nein, sofern man rechtmässiger Besitzer ist, darf man sein Eigentum verkaufen. Der Hinweis soll einen Kunden nur darauf hinweisen, dass der Hersteller dieses Produkt als Muster kostenlos abgegeben hat und möchte, dass der Händler dies auch kostenlos als Probe/Muster an seine Kunden weitergibt. Keine Ahnung, ob zwischen dem Hersteller und dem Händler ein zivilrechtlicher Anspruch besteht, strafrechtlich sehe ich aber keine Probleme.
Die Anbieter-Vorwahlen ("Call-by-Call") funktionieren nur, wenn du einen Anschluß bei der Deutschen Telekom hast.
Wenn du deinen Festnetzanschluß bei einem anderen Anbieter hast, musst du auf Calling-Card-Anbieter oder 0180er-Servicerufnummern ausweichen.
Unicall bietet zum Beispiel Gespräche ins griechische Festnetz für 3,9 Cent/Minute an. Du wählst dich über eine 01801 Nummer bei denen ein (ab dann zahlst du die 3,9 Cent) und wählst danach die gewünschte Rufnummer (inkl. Länder-Vorwahl). Details siehe http://www.unicall.de/
Oder du kaufst dir eine Calling-Card, bei der du in der Regel eine kostenlose Einwahlnummer (0800) hast, und die im Voraus bezahlt wurde.
Die Polizei kann gezielt Verkehrsteilnehmer anhalten, die sich auffällig verhalten (z.B. zu schnell fahren, kein Gurt, Schlangenlinien, etc.) oder sie kann eine allgemeine Verkehrskontrolle machen.
Ich habe auch schon mal gelesen, dass die Polizei mit Kindern aus Kindergärten oder Grundschulen "zusammenarbeitet", in dem Sinne, dass Sie Verkehrsteilnehmer anhält, die zu schnell gefahren sind und den Tätern dann freistellt, ob sie sich mit den Kindern konfrontieren wollen oder das Verwarngeld bezahlen. Dagegen spricht nichts, denn bei kleinen Verstößen gibt es einen Ermessenspielraum, und wenn der Polizist den Eindruck hat, der Verkehrsteilnehmer setzt sich mit seinem Vergehen auseinander (z.B. mit den Kindern sprechen), dann kann er meines Wissens vom Verwarngeld absehen.
Nur kann die Polizei niemanden zwingen, sich den Schülern zu stellen.
Eine Unterschriftenliste enthält normalerweise personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift), die du nicht ohne Einwilligung jedes einzelnen veröffentlichten darfst.
Welchen Zweck soll das Veröffentlichen auch haben? Die Unterschriftenliste ist sicher zur Übergabe an eine Behörde, Firma etc. gedacht und die Unterzeichner haben Ihre Daten nur für die Weitergabe an den vorher konkret benannten Empfänger bekannt gegeben.
Ja, das ist möglich, wenn die Befristung einen sachlichen Grund hat, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Bei einer Schwangerschaftsvertretung würde ich vermuten, dass "der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht" und daher auch über mehr als 2 Jahre möglich.
Ehrlich gesagt, hätte ich den Finderlohn angenommen, da er dir das ja aus freien Stücken angeboten hatte (ich hätte das aber keinesfalls von mir aus gefordert). Aber ansonsten hätte ich genauso gehandelt, wie du.
Ein Mahnbescheid wird vom Gläubiger bei Gericht beantragt, und dir ohne Prüfung zugeschickt. Wenn du innerhalb der Frist gegenüber dem Gericht widersprichst, wird das Gericht dem Gläubiger über deinen Widerspruch in Kenntnis setzen. Was danach passiert, hängt vom Gläubiger ab.
Wenn er weiterhin auf seiner Forderung besteht, wird er Klage einreichen, dann kommt die Sache vor Gericht und er muss vor Gericht die Berechtigung seiner Forderung beweisen.
Ja, gibt es. Je nachdem, ob du Internet und Festnetz pauschal oder nach Nutzung bezahlen willst und ob es ISDN sein muss oder auch VoiP reicht, kommen da verschiedene Anbieter in Frage. Nur mal so als Beispiel:
Easybell bietet für knapp 22 Euro/Monat einen DSL-Zugang mit Internet-Flat und Festnetztelefonie per VoIP (mit günstigen Minutenpreisen).
Kabel Deutschland verlangt für Internet per Kabel und Telefonie zur Zeit knapp 20 Euro/Monat.
Vergleich doch einfach selber, indem du auf http://www.blitztarif.de/dsl/ die gewünschten Konditionen (DSL-Flat, Festnetz-Flat, Laufzeit, etc.) auswählst und dir die Details der Angebote anschaust.