Der Beitragssatzfaktor sorgt im Grunde dafür, dass die RAP gedämpft wird, wenn der Beitragssatz steigt. Die RAP steigt, wenn der Beitragssatz sinkt. Der Nachhaltigkeitsfaktor misst im Wesentlichen das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern. Da es in Zukunft verhältnismäßig mehr Rentner und weniger Beitragszahler geben wird (demographischer Wandel), wird auch der Nachhaltigkeitsfaktor für eine geringere Rentenanpassung sorgen.
Hallo,
Grundsätzlich ist es so, dass die Änderung bei einer Person dann berücksichtigt wird, wenn diese Person Leistungen in Anspruch nimmt. Wenn die ausgleichspflichtige Person irgendwann selbst Leistungen bezieht, dann werden zu diesem Zeitpunkt ihre eigenen Änderungen berücksichtigt.
Wenn allerdings dein Verfahren vor 09/2009 rechtshängig geworden ist UND die Rente des Pflichtigen vor diesem ZP begonnen hat, dann gilt das Rentnerprivileg. Die Rente des Ausgleichspflichtigen verringert sich demnach erst dann, wenn der Ausgleichsberechtigte einen Vorteil aus dem Versorgungsausgleich erzielt (also dann, wenn der Berechtigte in Rente geht).
Ich hoffe deine Frage wurde damit beantwortet. Lieben Gruß, mario
Hallo Coyo012,
bei dem Versorgungsausgleich gibt es sogenannte Härtefallregelungen. Demnach kann zB., aber nur auf Antrag beim FG, die Kürzung durch den VA ausgesetzt werden, wenn der Ausgleichspflichtige dann seiner Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen könnte.
Beantwortet das deine Frage?
Liebe Grüße, mario
Hallo Peter,
dass deine Ex-Frau wieder eine Beschäftigung aufnimmt hat auf den Bestand des durchgeführten Versorgungsausgleiches keinen Einfluss. Das gilt unabhängig von der Rechtsanwendung - das Rentnerprivileg ändert also hieran nichts.
Die Zeit der Kindererziehung für die ersten 3 Lebensjahre wird dir nur auf Antrag gutgeschrieben, da auch dafür Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Sinnvoll wäre es aber, den Antrag erst nach Ablauf der 3 Jahre zu stellen, da die Rentenversicherung das nur für zurückliegende Zeiträume anerkennen kann. Wenn du jetzt also schon einen Antrag stellen würdest, dann würde nur die bisherige Erziehungszeit angerechnet werden und du müsstest in 2 Jahren (nach Ablauf der 3 Jahre insgesamt) einen neuen Antrag für den Zeitraum stellen, der jetzt erst noch kommt.
Dein Minijob unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht, du bezahlst also Beiträge (genau wie dein AG). Es gibt aber die Möglichkeit, dass du dich von der Zuzahlung befreien lässt, dann zahlt nur der AG seinen Anteil. Ich persönlich würde mich an deiner Stelle nicht befreien lassen, da die eigene Zuzahlung auch einige Vorteile mit sich bringt.
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Nein, tun sie in der Regel nicht. Das sollte aber kein Freifahrtsschein für Dich sein ;-)
Hallo Staubtuch123,
Unter gewissen Voraussetzungen sind die Jugendreisen von RUF sehr zu empfehlen! Sie sind zum einen meist sehr gut organisiert und Du hast ein enormes Spektrum an Auswahlmöglichkeiten - das betrifft einmal die Entscheidung wo es hingehen soll an sich, aber auch Deine Aktivitäten vor Ort. Zumindest bei uns war es so, dass "alles kann, nichts muss". Aber gerade wenn viele ungefähr Gleichaltrige dabei sind macht es doch Spaß, zB eine Runde Volleyball am Strand zu spielen (ohne ein Profi sein zu müssen). Rund um die Uhr (wörtlich zu nehmen, echt zu jeder Tages- und Nachtzeit) steht Dir mind. ein Betreuer zur Seite, der Dir bei allem hilft was Du brauchst.
Und nun zu den potenziellen Nachteilen: Je nach Reiseziel kann die Fahrt ganz schön lange dauern, gerade wenn man mit 50 Unbekannten in einem Bus sitzt (oder Du fliegst mit dem Flugzeug, was aber nicht bei jedem Reiseziel geht und auch deutlich teurer ist). Zum anderen ist der "Wohlfühlfaktor" natürlich auch von Deiner Unterkunft abhängig. Ich war zweimal campen in Canet Plâge am Mittelmeer, aber das ist sicherlich nicht jedermanns Sache (auch wenn der restliche Urlaub toll war!).
Aber Du weißt ja am besten, was sehr Du Dich auf solche Sachen einlassen kannst :-) Ich hoffe, Dir bei Deiner Entscheidungsfindung ein wenig geholfen zu haben.
Gruß, Mario
Hallo Jellydream,
Hut ab vor Deiner Offenheit! Wie Du bereits sagst, man kann nichts für seine Sexualität. Und nur weil du "bi" bist macht Dich das noch lange nicht zu einem schlechteren Menschen :-) Deine Freunde werden das verstehen, sonst sind sie nie richtige Freunde gewesen. Schließlich such ich mir meine Freunde nicht danach aus, welche Orientierung sie haben.
Hab keine Scheu!
Gruß, Mario
Wie wäre es mit einer Lektüre lesen, zB. dem Duden?
Hallo river712,
Um den Text etwas länger wirken zu lassen kannst Du einigen der genannten Infos Relativsätze folgen lassen (ohne Anspruch auf Richtigkeit der Grammatik: "Paul habite à dans une banlieue de Paris où il y a ..." oder "En plus, Paul a une soeur qui..."). Das lesen Lehrer/innen immer gerne und es schmückt Deinen Text aus.
Bonne chance, Mario
Hallo Jenya222,
Warum sagst Du ihr nicht einfach die Wahrheit? Ehrlich währt am längsten, und früher oder später kommt sie so oder so hinter Deine Ausreden (ich weiß wovon ich spreche). Gib ihr aber auch einen Grund es dir zu erlauben und zeig, wie erwachsen Du schon sein kannst, dann klappt das am ehesten.
Viel Erfolg beim Überreden!
Gruß, Mario
Die Jugend im Jahre 2014..
Hallo Makaveli7199,
Interpunktion von Ereignisfolgen bezeichnet in der Kommunikationsforschung das Phänomen des "sich-im-Kreis-drehens" (metaphorisch, Erklärung folgt). Es wird kommuniziert, wobei beide Parteien ihr Aussagen/ihr Verhalten regelmäßig wiederholen und somit die immer gleiche Antwort des Kommunikationspartners hervorrufen. Jedes Verhalten ist also sowohl Ursache einer Gegenreaktion als auch Wirkung einer vorhergehenden Reaktion des Partners (Gegenreaktion und vorhergehende Reaktion sind identisch!). Daraus begründet sich der Begriff der zirkulären Kausalität.
Ein gutes Beispiel hierzu findest du auf wikipedia.de.
Gruß, Mario