Ich bin vom Amtsgericht bestellte Betreuerin meines Vaters.Mein Dad ist 70Jahre alt und hat eine Präsenile Demenz.Die erste Diagnose wurde 2007 gestellt(da lebte aber meine Mutter noch,sie starb am 20.04.2008 mit 61 Jahren).Die Betreuerstellung habe ich über einen Anwalt beantragt(im Juni2008,wegen den Geschwistern meines Dads,die es nur auf sein Erbe und sein Vermögen abgesehen hatten).Durch den Anwalt,der den Fall auch als sehr dringlich markieren kann,läuft dann alles sehr schnell ab,es kommt jemand vom Landratsamt und getrennt jemand vom Gericht,der den Betroffenen in seiner gewohnten Umgebung anhört.Sehr hilfreich sind auch ärztliche Gutachten bzw. Arztbriefe mit denen man die Demenz belegen kann.Unzurechnungsfähig oder Entmündigt gibt es glaube ich nicht mehr,als Betreuerin bekommst Du einen Ausweis,in dem genau steht,welche Aufgabengebiete Du vertrittst(Postkontrolle/Vermögenssorge/Unterbringung in Heimen,bzw. geschlossenen Anstalten usw.).In manchen Bereichen allerdings benötigst Du trotzdem die Zustimmung des zugehörigen Vormundschaftsgerichts)

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