Ich habe auch gerade gesehen, dass das kaum zu erkennen ist. Hoffe hier geht das besser:
http://s14.directupload.net/file/d/3400/r7upw5vd_jpg.htm
Ich habe auch gerade gesehen, dass das kaum zu erkennen ist. Hoffe hier geht das besser:
http://s14.directupload.net/file/d/3400/r7upw5vd_jpg.htm
Ich denke "neue Masche" ...
Wende Dich direkt an eBay - melde DU einen Fall und belege mit Deiner Quittung den Versand, wenn das geht. Da aber das Päckchen unversichert ist, hast im Grunde keinen richtigen Nachweis. Denn mit der Quittung könntest Du ja alles mögliche an irgendjemanden verschickt haben. Daher ein anderes Versandunternehmen wählen, welches auch bei kleinen Paketen einen versicherten Versand erlaubt (z.B. Hermes, GLS). Da bekommst Du auch einen richtigen Sendungsnachweis.
gibts als Android App: AgingBooth https://play.google.com/store/apps/details?id=com.piviandco.agingbooth&feature=search_result
Grundsätzlich würde ich sagen nein ...
Im Paragraphen steht: (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
In diesem Falle hat der jenige ja bereits eine Tat ausgeführt also wiegt das mehr. So muss also der Täter damit rechnen festgehalten zu werden und auch möglicherweise verletzt zu werden. Daher steht dieser Paragraph im Verhältnis über § 223 StGB (Körperverletzung) oder § 239 StGB (Freiheitsberaubung).
Hm... eigentlich einfach zu beantworten: Du fragst ihn, ob er diese Beziehung noch aufrechterhalten möchte .... sagt er "nein", dann weißt Du es ....
Aus diesem Grunde verschickt man nicht per DHL als Päckchen ...
Du bist nun in der Pflicht zu beweisen, dass Du das Päckchen auch wirklich verschickt hast. Kannst Du das nicht, ist der Käufer im Recht. Dies wird auf jeden Fall so gehandhabt, falls der Käufer per PayPal bezahlt hat.
In der letzten Zeit häufen sich aber auch solche Vorfälle und es entwickelt sich eine wahre Masche daraus.
Daher folgender Tipp:
Lieber mit einem anderen Unternehmen wie z.B. Hermes verschicken. Denn bei anderen bekommst Du auch schon für ein Päckchen einen Sendungsnachweis - nur eben bei DHL nicht... So könntest Du also immer belegen die Sendung wirklick verschickt zu haben.
Für den aktuellen Fall wird Dir also nichts anderes übrig bleiben, als die 6,10 EUR einfach zurückzuüberweisen ... lern daraus einfach für's nächste mal - das ist vielen leider schon so ergangen und viele haben viel mehr Lehrgeld bezahlen müssen als in Deinem Falle ...
Verstehe nicht, warum du über Google zu keinem Ergebnis kommst. Bei der Suche nach "Schnittstellen PC" habe ich sofort "Ungefähr 10.900.000 Ergebnisse" erhalten .... u.a. auch bei Wikipedia ...
Interne Schnittstellen für Erweiterungskarten ISA - Industrial Standard Architecture PCI-X / PCI AMR / CNR / ACR AGP - Accelerated Graphics Port PCI Express / PCIe PEG - PCI Express for Graphics
Interne Schnittstellen für Massenspeicher und Laufwerke IDE - Integrated Drive Electronics P-ATA / Ultra-ATA / EIDE SCSI - Small Computer System Interface SATA / Serial-ATA SATA-II / Serial-ATA-II SATA-3 / SATA-6G / SATA-600 SAS - Serial Attached SCSI NVM Express
Alte externe Schnittstellen (Legacy) Parallele Schnittstelle / Centronics-Schnittstelle Serielle Schnittstelle PS/2 - Mini-DIN Game-/Midi-Schnittstelle AC-97
Externe Schnittstellen für Peripherie USB 1.0/1.1 USB 2.0 - High-Speed USB USB 3.0 - Super-Speed USB WUSB - Wireless USB Firewire / IEEE 1394 / i.Link Thunderbolt Lightning Bolt eSATA - external SATA HDA - High Definition Audio
Externe Schnittstellen für Notebooks PCMCIA / PC-Card ExpressCard
Externe Schnittstellen für Bildschirme und Monitore VGA-Anschluss DVI - Digital Visual Interface HDMI - High Definition Multimedia Interface DisplayPort UDI - Unified Display Interface
Hochgeschwindigkeitsschnittstellen PCI Express / PCIe SATA / Serial-ATA USB 3.0 - Super-Speed USB Thunderbolt HDMI - High Definition Multimedia Interface DisplayPort
(Quelle: elektronik-kompendium.de)
Ich denke, er erfährt nichts davon, es sei denn, der Bewerber wurde durch das JobCenter aufgefordert sich auf diesen Job zu bewerben.
Denn nur in letzterem Falle, muss der Arbeitgeber doch so einen Nachweis ausfüllen, dass der Bewerber sich auch dort vorgestellt hat.
Wenn man sich vorstellt, dass der Bewerber ja auch z.B. derzeit noch bei einem anderen Unternehmen tätig sein könnte, erfährt das der neue Arbeitgeber ja auch nicht.
Ja, müssen Deine Eltern aber mitgehen. Also bei den Sparkasse geht das auf jeden Fall - hiess früher mal "Taschengeldkonto"...
Nimm Deine Eltern einfach mit - Du bekommst dann sogar eine eigene EC-Karte ;)
Wende Dich doch einfach an einen der Hersteller solcher Spiele, die Du auch spielst.
Also einem Anbieter Deines Vertrauens. Bereite Dich vor, verrate ein bisschen was (aber nicht alles) um sie neugierig zu machen und stelle klar Deine "Forderungen" auf - also was Du für diese Idee verlangst ....
Unter jedem Spiel auf Spielaffe.de steht der Autor. Google-Suche und per Email anfragen ... so einfach kann das Leben sein ;)
Ich hab das mal erledigt (Dauer < 3 min.):
Also, Autor ist: TurboNuke
Google sagt: turbonuke.com
Das Spiel auf der Originalseite: turbonuke.com/games.php?game=offroaders
Anfrage stellen: turbonuke.com/contact.php
Um das Ganze hier abzuschliessen:
Ich habe ein Schreiben aufgesetzt indem ich gegen die Kosten widersprochen habe und als Anlage Aktenzeichen zu verschiedenen, ähnlichen Fällen beigelegt.
Völlig unbeeindruckt davon, sendete das Unternehmen mir eine nachvollziehbare Auflistung der Forderung / Kosten.
Um das Ganze zu erledigen zahlte ich schließlich einfach - Im Grunde habe ich die Forderung ja selbst verursacht und somit auch die Kosten zu tragen.
Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei unterschiedliche Dinge ...
Schnell kommen zu so einer Forderung Gebühren in unüberschaubarer Höhe, Mahnschreiben, Anwalt, Gericht, usw...
Nun hab ich einfach meine Ruhe ...
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Nun ja, ich beantworte diese Frage mal mit "nicht ganz".
Es ist so, liegt in Deinem Garten eine Tasche mit 1 Million Euro die aus einem Bankraub stammen, dann gehört das Geld auf keinen Fall Dir und Du darfst es auch nicht behalten (es sei denn, du erzählst es keinem ^^)
Kurz gesagt: Kannst Du zu der Fundsache in einem für Dich erträglichen Maß an Aufwand keinen Eigentümer ermitteln und es ist davon auszugehen, dass das Fundstück wertvoll ist - entweder zur Polizei oder Fundbüro.
Es kann ja immer sein, dass Gegenstände aus Verbrechen oder anderen Straftaten stammen - auf jeden Fall nicht auszuschließen...
Wenn für dieses Spiel eine FSK 18 Einstufung gilt, dann hat das vermutlich Gründe. Ich weiß, dass das für Jungs in Deinem Alter nochmal eine extra Portion Neugierde ausmacht, aber so eine FSK Einstufung hat ja schon so seine Gründe. Kinder, bzw. Jugendliche sollen damit einfach geschützt werden.
Klar gibt es viele Gründe die dafür aber auch dagegen sprechen.
Ich halte es bei meinem Sohn (15) so, dass er Spiele ab 16 spielen darf, aber Spiele, die ab 18 sind erst vorher bei mir kontrolliert werden müssen. Ich möchte schließlich wissen, was mein Sohn da spielt.
Also alles in allem kann ich Deine Mutter schon verstehen - auch, dass sie die Kontrolle über Dein Spielverhalten nicht verlieren möchte.
Red einfach nochmal in Ruhe mit ihr - vielleicht ist ja auch ein Kompromiss möglich - ein anderes Spiel, welches eine nicht ganz so hohe FSK Einstufung erhalten hat.
Es kommt vorallem auch mit darauf an, wann genau das Päckchen versendet wurde. Also gegen vormittag - dann könnte es schon am darauf folgenden Tag eintreffen - oder aber am nachmittag - dann dauert es möglicherweise etwas länger.
Ich würde also auch auf jeden Fall heute noch abwarten - es gibt gerade vor Weihnachten keine Garantie, dass ein Päckchen nur einen Tag unterwegs ist.
Außerdem könnte es auch sein, dass der Versender das Päckchen ja entgegen seiner Ausssage erst am Dienstag morgen abgegeben hat - also nur eine Idee ...
Warte auf jeden Fall noch ab - würde mich dann ggf. Freitag beim Versender erkundigen, was da schief gelaufen ist und vorallem WANN das Päckchen versendet wurde.
z.B. in Writer: Extras -> Auto-Korrektur Optionen. Dann unter "Wortergänzungen" den Haken bei "Wortergänzung aktivieren" rausnehmen.
Es kommt darauf an, in wie weit das überhaupt relevant ist.
Geht es um die strafrechtliche Verfolgung nach der Erstattung einer Anzeige kannst Du davon ausgehen, dass es Ermittlungen geben wird. Da werden dann z.B. Zeugen befragt. Es ist dadurch möglich, dass dieses dann auch ohne Deine Erinnerung aufgeklärt werden kann.
Bist Du Opfer, ist es wichtig, dass Du Dich nach solch einem Vorfall auf jeden Fall in ärztliche Behandlung begibst um die Schäden zu dokumentieren.
Bist Du Täter, ist es wichtig, sich möglichst schnell zu stellen - evtl. auch eine Selbstanzeige zu machen. Dafür solltest Du Dich zunächst aber an einen Rechtsanwalt wenden.
Bist Du bei diesem Hotel angestellt oder Freiberufler? Ist Dein Gehalt üblicherweise variabel?
Du musst ja auch irgendwie nachweisen können, wie lange Du gearbeitet hast. Bist Du Freiberufler, kannst Du einfach eine Rechnung schreiben und diese - im Ernstfall - auch einfordern (lasssen).
Für Transportschäden haftet - sofern Du die Ware "ordnungsgemäß" verpackt hast - das Versandunternehmen.
Doch der Reihe nach:
Wie kann der Spiegel kaputt geliefert worden sein, wenn er an die falsche Adresse geliefert wurde?
Für wie viel wurde der Spiegel verkauft? Lohnt es sich z.B. für 1 EUR überhaupt etwas zu unternehmen?
Päckchen oder Paket? Welches Unternehmen? Besteht eine Versicherung?
Alles Möglichkeiten diesen Fall zu klären - ohne weitergehende Informationen aber, kann Dir hier unmöglich weiter geholfen werden.