Hallo @ all,
wir haben ein sehr großes Problem.
Wir wohnen in einer großen Wohnung, die wir wechseln sollten, da Sie zu teuer ist. Gar kein Problem ist auch verständlich.
Nun haben wir auch noch zusätzlich eine Eigenbedarfskündigung erhalten zum 1.3
oki wollten/mussten ja eh ausziehen.
haben nun 3 Monate lang gesucht und eine Wohnung auf den letzten Drücker gefunden.
arbeitsamt hat am telefon gesagt kein problem, mietbescheining mitbringen ausgefüllt kopie vom mietvertrag. umzugskosten werden bezahlt.
nun hat sich ergeben, dass unsere wohnung um 59€ zu teuer ist und das arbeitsamt uns nichts gibt und wir stehen nun auf der straße, bzw in einem fast roh bau.
wir hatten das problem bei der wohnungssuche, da ich mich in der insolvenz befinde und ich uns keiner eine wohnung geben wollte deshalb, dieses wusste auch das arbeitsamt bescheid.
nun haben wior eine wohnung gefunden, endlich und nun können wir keinen umzug machen, da uns das geld für leihwagen usw fehlt.
gibt es einen paragrafen oder irgendetwas, was mir weiter helfen würde/könnte in der schweren situation???
gibt es ausnahmen, dass die ARGE trotz der 59€ mehr miete (die auf 3 Personen zulässig sind) uns die umzugskosten zustimmt?
vielen dank für einige hilfe tipps.
mfg