Fehlendes Fensterbrett
Hi, ich habe vor kurzem eine neue Wohnung bezogen und in der Küche fehlt ein Fensterbrett (wurde auch ins Übergabeprotokoll eingetragen). Nun hat mir die Vermietung eröffnet, dass "werkseitig kein Fensterbrett in der Küche vorgesehen" ist und ich "auf eigene Kosten fachgerecht eine Arbeitsplatte montieren" könne. Ist das so erlaubt? Muss der Vermieter wenigstens die fehlende Ecke begradigen? Hab ich da irgendwelche Handhabe?
