Ist die Regelung meiner Schule rechtens (Vorabi verpasst wegen Krankheit)?
Hallo,
ich bin Schüler eines Wirtschaftsgymnasiums und hatte am 19.02. mein Englisch-Vorabitur.
An diesem Tag war ich krank und konnte deshalb nicht teilnehmen. An meiner Schule gilt die Regel, dass man sich vor Unterrichtsbeginn (7:45 Uhr) krankmelden muss. Da ich jedoch mit Fieber im Bett lag, habe ich es erst um 9:10 Uhr geschafft, eine Krankmeldung zu senden. Anschließend bin ich direkt zum Arzt gegangen, habe mich untersuchen lassen und ein ärztliches Attest erhalten.
Jetzt sagt mir die Schule, dass ich die Klausur nicht nachschreiben darf, weil meine Abmeldung zu spät kam.
Allerdings steht in der Schulordnung Rheinland-Pfalz (§ 37 Schulversäumnisse), dass man sich unverzüglich krankmelden muss. Für mich bedeutet das, dass ich Bescheid geben muss, sobald es mir möglich ist – was ich auch getan habe.
Wie seht ihr das? Darf meine Schule strengere Regeln festlegen als die Schulordnung?