Wer schon eine Anerkennung auf Schwerbehinderung hat, stellt einen "Verschlimmerungsantrag"... Der Zustand kann sich ja durch eine neue Erkrankung oder eben einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen ändern... Es ist immer das gleiche Formular, wo ggf. das bestehende Aktenzeichen angegeben wird... Die Akte wird immer weitergeführt, jeder hat nur eine Schwrrbehinderten-Akte...

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Bei dem Wunsch nach einer Anpassung der Arbeitszeit geht es ja erst mal nicht um Merkzeichen... Die Anerkennung als Schwerbehinderter soll ja hier diesen Wunsch unterstützen... Auch wenn keine Merkzeichen "angekreuzt" werden, wird überprüft, ob welche vorliegen... Der einzige Unterschied wäre, dass im Bescheid das Ablehnen einzelner Merkzeichen begründet werden muss, wenn diese extra beantragt wurden... Also einfach den Antrag stellen, am besten mit Kopien von Arztbefunden der letzten 2 Jahre und ausführlichem (nicht nur Diagnose, sondern Beschreibung der Funktionseinschränkungen) Attest...

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Das Merkzeichen "RF" gibt es, wenn man allein auf die Sehbehinderung mind. 60 GdB hat... Was bei deinen Werten rauskommt, kann dir kein Laie sagen... Es kommt auch darauf an, ob mit Sehhilfe vollständig ausgeglichen werden kann, dann kann es unter Umständen gar nichts geben...

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Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen

Mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis können Sie eine Person Ihrer Wahl als Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr mitnehmen. Das gilt auch, wenn Sie selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzen. Die Begleitperson fährt ohne Fahrschein.Das gegenseitige „Begleiten“ von zwei Personen mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis ist ausgeschlossen.

Mit dem Merkzeichen „B“ (Begleitung) im Schwerbehindertenausweis kann bundesweit ein großer Hund anstelle einer Begleitperson mitfahren. Die Wertmarke ist dafür nicht erforderlich.In Berlin können Sie mit der Wertmarke einen großen Hund kostenfrei mitnehmen. Das Merkzeichen „B“ ist dafür nicht erforderlich.

Für einen weiteren großen Hund muss ein Fahrschein gekauft werden. Kleine Hunde (lt. BVG Katzengröße) können in einem Behältnis (Tasche o. ä.) generell kostenlos mitfahren.

Das gilt in:

  • Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auch auf DB-Autozügen und City Night Line in der Klasse, für die der Ausweisinhaber eine Fahrkarte besitzt.
  • Buslinien im Nah- und Fernverkehr und auf Strecken der NE-Bahnen (Privatbahnen) Auskünfte dazu erhalten Sie beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Einige Bahngesellschaften in Europa befördern die Begleitperson kostenlos. Die Begleitperson benötigt über die gleiche Reiseverbindung und Wagenklasse eine kostenfreie Fahrkarte. Diese ist bei der Mobilitätsservicezentrale und in den DB-Reisezentren erhältlich.

Quelle:

https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/nachteilsausgleiche/personenbefoerderung/#entgelt

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Ich glaube, dass bei dieser Rentenhöhe keine Steuern gezahlt werden... Hier gibt es einen Rechner dazu:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html

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Kann die Mitteilung einer Schwerbehinderung GdB 50 an dem Arbeitgeber Probleme bereiten? Wie teile ich es mit, wenn ich es schriftlich machen möchte?

Die Anerkennung des 50 GdB hat mich zwar etwas gefestigt, im Hinblick auf das Arbeitsleben. Doch nun habe ich doch etwas Bedenken, auf die Reaktion meines Arbeitgebers. Es ist so, dass ich nie durch Krankschreibungen aufgefallen bin, und auch nie über Krankheiten gesprochen habe. Daher wird er zunächst vom Stuhl fallen...

Das weitere Problem, er hat mich im vergangenen Jahr ziemlich getriezt, und Bossing betrieben, und mich am Rande eines burnouts gebracht, weswegen ich auch in psychologischer Behandlung war. Diese Diagnose hat gemeinsam mit einer langjährigen körperlichen Krankheit noch den Ausschlag gegeben, um auf 50 GdB zu kommen.

Ihm werden sicherlich die 5 Extratage missfallen, was mich aber noch mehr beunruhigt, dass er behaupten könnte, ich wäre nicht leistungsfähig oder so was. Auch wenn er den Grund der Schwerbehinderung nicht bekommt, hat er ja eine Art Bestätigung, dass ich "eingeschränkt" bin. Ich arbeite im Büro, er kann einem aber ganz schön mürbe machen oder verunsichern, obwohl ich fast schon 30 Jahre dort arbeite, und meine Bereiche von A-Z im Griff habe. Er hat schon viele mürbe gemacht, die auch gegangen sind. Wechseln ist keine Option.

Ich dachte mit dem GdB wäre ich etwas abgesichert, weil ja noch andere Stellen mitschauen. Aber wie gesagt, nicht das er den Spieß nachher umdreht, nach dem Motto, sie sind nicht mehr so leistungsfähig.

Ich weiß auch nicht in welcher Form ich ihn darüber informieren soll. Am Liebsten würde ich ihm das alles kopieren und in sein Brieffach legen...Ich bin sehr eingeschüchtert, gebe ich zu. Wenn schriftlich, was sollte ich dazu schreiben? Ich würde auch gerne schreiben, dass ich keine Hilfsmittel /Arbeitsplatzumgestaltung etc. benötige, oder soll ich es weglassen?

Wie gehe ich vor, wenn er mich reinholt, was darf er fragen, was nicht?

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Du bist verpflichtet, deine Schwerbehinderung (ab 50 GdB) an den Arbeitgeber zu melden, daher stellt sich die Frage des Wie gar nicht... Du hast einen Kündigungsschutz durch die Schwerbehinderung, das in deinem Bundesland zuständige Integrationsamt muss einer Kündigung immer zustimmen... Gerade, wenn es um die Leistungsfähigkeit geht, würde es keine Zustimmung geben, denn genau darum geht es beim Kündigungsschutz für Schwerbehinderte...

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsschutz/77c426i1p/index.html#

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Mein Sohn war in einer Agentur gemeldet und wurde von dort gebucht! Er hat als Statist in Filmen und auch in Musikvideos mitgewirkt! Solche Agenturen sollten aber seriös sein!!!

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Das ist wohl ein Trenchcoat! So heißt diese Art Wettermantel bei Damen und Herren!

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Also, sollte wachbleiben, finde ich etwas merkwürdig! Er kann natürlich schlafen gehen, auch schon vorher!!! Ansonsten sind etwa 8 Stunden Schlaf gesund, es gibt aber auch Menschen, die mit 7 auskommen! Ich denke, man sollte auch bei jungen Menschen nicht zu streng sein! Etwas Eigenverantwortung kann hier hilfreich sein, statt immer alles vorzuschreiben!!! (Mein Sohn ist 23, sollte jetzt die Frage kommen, ob ich denn wohl Kinder habe!?!)Ich wünsche eine gute Nacht...

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Schönes Spiel: Giralgeld / ESZB / Arbitrage / Bilanzkanal / Einlagefazilität / Finanzderivate / Indikator / Haupttender / Konvergenz / Konvertibilität / Währungsparität usw.

Schau mal hier: http://www.bundesbank.de/download/bildung/geldsec2/geld2gesamt.pdf

Grüßchen aus Berlin...

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Hallo, diese Frage ist eher einem Experten für Unterhaltsforderungen zu stellen, denn die Schwerbehindertenstelle stellt ja nur fest! ...was dann mit dieser Feststellung für Vergünstigungen zu erlangen sind, ist nicht mehr in dieser Hand! Mir ist nicht bekannt, dass ein Schwerbehinderter anders beurteilt wird. Allerdings können sicher die nachweisbaren Extra-Kosten angerechnet werden! Ob das Kind ehelich oder unehelich ist, ist seit einiger Zeit unerheblich!

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Liebe Leute, bitte beantwortet solche Fragen doch nur, wenn Ihr wirklich wisst, wovon Ihr schreibt!!! Beim Merkzeichen G hat man die Wahl zwischen einem Beiblatt mit Wertmarke für die Nutzung des ÖPNV (für 60,- Euro im Jahr / ggf. kostenlos bei Erfüllung der Voraussetzungen) oder der Kfz-Steuerermäßigung (50 %)! Hier gibt es Infos: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/service/mz-g.html Gruß aus Berlin...

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