hallo, wenn ein Kind voll und ganz von seinen großeltern betreut wird, ( auch nachts ) und das nachgewiesen wird, dann bekommt man vom sozialamt eine monatliche pauschale von 284,00 euro , die man "verwandtenhilfe" nennt. allderdings muss sicher gestellt werden, dass nur die großeltern das kind versorgen und zwar 24 stunden auf unbestimmte zeit ( zumeist jahre )

wenn dies nicht der fall ist, dann ist der staat zu nichts verpflichtet, die kindeseltern übrigens auch nicht, eben aus dem grund der verwandschaftlichen bindung. es wird vorausgesetzt, dass großeltern sich aus gefälligkeit in die erziehung und versorgung ihrer großkinder mit einbringen.

ich hoffe , ich habe euch geholfen.

manuela

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hallo, wenn ein Kind voll und ganz von seinen großeltern betreut wird, ( auch nachts ) und das nachgewiesen wird, dann bekommt man vom sozialamt eine monatliche pauschale von 284,00 euros , die man "verwandtenhilfe" nennt. allderdings muss sicher gestellt werden, dass nur die großeltern das kind versorgen und zwar 24 stunden auf unbestimmte zeit ( zumeist jahre )

wenn dies nicht der fall ist, dann ist der staat zu nichts verpflichtet, die kindeseltern übrigens auch nicht, eben aus dem grund der verwandschaftlichen bindung. es wird vorausgesetzt, dass großeltern sich aus gefälligkeit in die erziehung und versorgung ihrer großkinder einbringen.

ich hoffe , ich habe euch geholfen.

manuela

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