Hallo, wenn der Untermieter im März auch die 2. Miete nicht bezahlt, kannst Du ihn außerordentlich, d. h. fristlos kündigen, so sieht es das Gesetz zumindest bei einem Mieter-Vermieter-Verhältnis vor. Ich denke mal das kann man auch auf Dein Mieter-Untervermieter-Verhältnis beziehen. Bei lediglich einem Mietrückstand kannst Du es noch nicht. Die Kündigung musst Du schriftlich aussprechen am besten mit Empfangsbekenntnis (unterschreiben lassen) und auch gleich sicherheitshalber die ordentliche Kündigung aussprechen. Also wenn bis nächste Woche Mittwoch/Donnerstag kein Geld bekommt, gleich handeln und sofort Auszug mit Übergabe Schlüssel an Dich verlangen. Wenn es Probleme gibt, würde ich mir einen Anwalt suchen (kannst ja ggf. beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen und mit dem Schein vorstellig werden. Dann kostet es Dich erstmal nur 10,00 EUR). Dann drücke ich Dir die Daumen.
hier die Antwort von Lenor:
vielen Dank für Ihre e-Mail bezüglich unseres Lenor Orangentulpe. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass dieses Produkt aufgrund einer zu geringen Kundennachfrage seit einiger Zeit nicht mehr hergestellt wird. Restbestände stehen uns leider nicht mehr zur Verfügung.
Wir bedauern, Ihnen keine positive Antwort geben zu können und wünschen Ihnen einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
SCHADE ;-(
Sie war übrigens nicht trächtig, auch keine Entzündung!!! Übrigens, finde ich die Antworten auszugsweise unnötig hart und vorwurfsvoll. Da traut man sich ja gar nicht zu fragen!!!!
Es lohnt sich meistens noch bei anderen Anbietern nachzufragen. Auf Arbeit nehmen wir z. B. immer "Go". Die waren bisher immer günstigster als die Post u. ä. Nachfragen lohnt sich
Wie wäre es wenn Du zu Douglas gehst, die haben doch immer schöne und auch etwas "wertvollere" Duschgels. Außerdem beraten die Dich.
Wenn Du hilfebedürftig bist und keine Rechtsschutzversicherung hast, hole Dir einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht Deines Wohnorts und schalte dann einen Anwalt für Arbeitsrecht ein. Der veranlasst alles weitere.
Also ich würde ihm (erstmal ) den Laufpass geben, wenn ihm wirklich etwas an Dir liegt, wird es dann spätestens einsehen und sich bessern. Normal finde ich sein Verhalten im übrigen nicht. Er ist sehr rücksichtslos und weiß, dass er es mit dir machen kann. Sei stark und zieh es erstmal durch, der Rest wird sich dann ergeben. Wenn er nicht zurückkommt, hat er Dich nicht verdient.
also deine Frage ist ganz schön wirr. Ein Mietvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden und zwar bis zum 3. Werktag. Die Frist beträgt 3 Monate. Das steht alles im BGB. Diese Frist muss eingehalten werden, sofern kein Grund für eine fristlose Kündigung besteht, auch diese muss schriftlich sein. Die Kaution muss man spätestens 6 Monaten nach dem Auszug zzgl. Zinsen zurückzahlen. Du darfst etwas einbehalten, wenn zu vermuten ist, dass evt. aus der Nebenkosten/Heizkostenabrechnung etwas nachzuzahlen ist.
ist einfach das beste
ein mal (war in ner fremden Stadt ... gemein!!)
Also wir wohnen in hohen Norden, ich weiß nicht ob der Anbieter der richtige wäre. Ja das mit der Vorkasse stört mich auch. Aber verivox sagt dazu: (...)Im Falle einer Insolvenz von FlexStrom ist zudem davon auszugehen, dass das vorab entrichtete Stromgeld verloren ist. Da die letzte Pleite eines Stromversorgers allerdings sechs Jahre zurück liegt und die Rahmenbedingungen des Energiemarktes sich in der Zwischenzeit stark verbessert haben, schätzt Verivox dieses Risiko als gering ein (...)