Hast Du denen das Original gegeben??? Von mir hat man nur eine Kopie davon erhalten.
Fakt ist, die müssen Dir das Original geben, ansonsten in den Laden und hole es Dir.
Hast Du denen das Original gegeben??? Von mir hat man nur eine Kopie davon erhalten.
Fakt ist, die müssen Dir das Original geben, ansonsten in den Laden und hole es Dir.
Man kann sich auch bei schwierigen Arbeiten und in Überraschenden Situationen vollkommen auf sie verlassen.
Was ist das denn für eine Ausdrucksweise??? Das ist nur das eine, was ich bemängel, also meiner Meinung..... Note 3 - 4.
11 Stunden Erholung, aber zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind es nur 8 Stunden, und das ist nicht zulässig!
Du darfst das tun und machen, was Deiner Genesung gut tut. Und wenn Dich jemand gesehen hat, und???
Geh zum RA , und erhebe Kündigungsschutzklage. Geh sofort zur Agentur für Arbeit, kannst Du auch während der Arbeitszeit machen, denn der AG muss Dich dafür freistellen.
Viel Glück!
Vor Arbeitsbeginn ist es Deine Pflicht Dich telefonisch zu melden, dass Du krank bist, und zum Doc gehst.
Was dann geregelt ist, weiß ich ja nicht, der AG kann verlangen, dass die AU sofort beim ihm ankommt. Ich halte es so, dass ich die AU einscanne und ihm per Mail schicke. Das Original schicke ich dann per Post zum AG.
Du musst Dich sofort Arbeitsuchend melden, da bekommst Du sämtlich Unterlagen, u.a. auch das Formular "Arbeitsbescheinigung",was Du beim AG abgeben musst. Die schicken Dir das dann per Post raus. Und die Anleitung für den Online-Antrag ALG1.... den Du auch online beantragen musst.
Warst Du schon bei der Agentur für Arbeit, wenn nicht.....ohjeeee
Ich würde zum AG gehen, immerhin muss er dafür sorgen, dass auch sowas nicht passiert.
In Zukunft würde ich auch eine etwas ältere Jacke mitnehmen und nicht nur gute Klamotten anziehen.
Wenn Du da nicht mehr arbeiten willst, und evtl. einen neuen Job in Aussicht hast, kündige. Aber denk dran, 3 Monate vorher zur Agentur für Arbeit gehen.
Zusätzlich hast Du dann noch die Möglichkeit Dir einen kostenlosen Rat geben zu lassen, folgende Tel.-Nr. 030 - 221 911 004 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales -BMAS-
Da habe ich auch schon angerufen, wenn ich was wissen wollte. Viel Glück!
Das geht gar nicht, Einarbeitungszeit wird und muss bezahlt werden, ich kenne das nicht anders. Lass Dich nicht abzocken. Frage wäre, bist Du arbeitsuchend? Wenn ja, dann erzähl Deinem Berater davon, der wird Dir das Gleiche sagen, oder wird Dir den passenden Rat geben. Viel Glück.
Eigentlich muss eine AU vorliegen, beim AG, denn der kann ab dem ersten Tag eine verlangen. Was im Arbeitsvertrag steht, hast Du falsch verstanden, die AU muss her, ab dem 1.Tag.
Mal geht das ja, aber auch nicht immer, wenn Du einen Termin hast, sag es dem Chef,
denn so einfach kann der sich das nicht machen. Schieb einen Riegel davor!!!
Hallo, danke für Deine Hilfe, bei dem Personaldienstleister ist es BAP. Ich werde mir den Tarifvertrag mal genau durchlesen.
Ja, mein Mann ist ihr Sohn. Das Testament steht schon, denke mal, die wird das nicht mehr ändern.
Die Regel ist, vor Arbeitsbeginn sich melden und Beischeid sagen, dass man krank ist und zum Arzt geht. Wenn man dann wieder zuhause ist, ruft man beim Arbeitgeber an, und teilt mit, wie lang die AU ist. Auch ein Kumpel oder Mutter etc etc kann die Krankmeldung abgeben.
Ich scanne die AU ein und schick diese per Mail an den Arbeitgeber, so sollte eigentlich der Ablauf sein.
Hallo, ja was ist das denn für eine AGin, entweder bist Du en kleines Mäuschen, das man mit Dir machen kann was man will, oder die will Dich loswerden....Geh dagegen an, setzt der Frau eine Frist, oder geh zur IHK. Was soll ein Berufschullehrer ausrichten.... das ist völligster Quatsch. Viel Glück
Hallo, das geht mal gar nicht. Ich nehme mal an, dass das Urlaubszeit ist, da kann er von Dir nicht alles verlangen, dann muss er noch eine Aushilfskraft einstellen. Wenn Du wirklich Probleme bekommst, wende Dich an die IHK, die kann Dir auch weiterhelfen. Vile Glück.
Hallo, lass Dich nicht verarschen, 1. was steht im Arbeitsvertrag... und 2. wenn Du Teilzeit arbeitest, warum hast Du dann schon mal 1000 € verdient???? Denn das wäre ein Fulltimejob....Irgendwie passt da was nicht....
Das heißt für mich ausreichend...mit anderen Worten.....wir sind froh, dass er weg ist....Du hast ein Recht auf ein gutes Zeugnis, verlange es, denn der AG darf Dir keine Steine in den Weg legen....Viel Glück!
Hallo, Frist ist gesetzlich 2 Wochen, es sei denn Du hast einen schweren Fehler gemacht, dann muß der Grund angegeben werden. Wahrscheinlich weil Du eine AU abgegeben hast. Geh zum Anwalt, innerhalb der nächsten Woche, damit Du auch die Frist der Kündigungsschutzklage einhälst. VIel Glück.