sehr komplex, erste Frage: ist deine Schwiegermutter noch verheiratet? Wenn ja, ganz schlecht, wenn nein, Rechtsanwalt einschalten und versuchen, den Typ für unzurechnungsfähig zu erklären (auch nicht einfach). Wenn also eine Scheidung erfolgt, wird ja auch das gemeinsam in der Ehe geschaffene Vermögen aufgeteilt (auch das Haus) Dann muss der, der im Haus bleibt, den Anderen auszahlen. Das kann man dann auch gerichtlich durchsetzen. Das geht dann bis zur Pfändung und bis zum Zwangsverkauf. Ansonsten: Kontakt abbrechen, nicht mehr zum Haus fahren, nicht alleine auf die Strasse, dicke Kette vor die Haustür, nicht aufmachen, wenn er kommen sollte und nur in diesem Fall hilft die Polizei (Hausfriedensbruch). Ansonsten Feuerversicherung fragen, ob das Haus ersetzt wird, wenn der Typ es selber abfackelt. (Im Suff) lg

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Also, deinen Kabelanschluss kannst du natürlich behalten. Du gibst bei der Anmeldung "Kabelanschluss" an, erhälst einen Reciever, also das Empfangsteil, das du zwischen Antenne und Fernseher anschließt = für Anfänger = Kabelanschluss in den Reciever bei "antenne in" oder "in", Kabel aus Zubehör (ich glaube es ist dabei, wenn nicht beim Fachhand besorgen) in Reciever "out" und beim Fernseher bei Antenne einstöpseln. Für die Verbindung zum Fernseher gibt es aber auch noch die "bessere" Möglichkeit, HDMI-Kabel zu benutzen, von wegen HD-Fernsehen schauen. Also beim Reciever in HDMI out und beim Fernseher in "in". Dritte Möglichkeit ist ein Scart-Kabel auch wieder out und in.. HDMI-Kabel oder Scartkabel musst du auf jeden Fall selber kaufen, wenn der Fernseher einen HDMI-Anschluss hat, ist dies das Optimale. Den Rest aus der Anleitung nehmen, ist einfach. Wie es funktioniert: Du kaufst mit Sky ein Abbo mit einem Reciever/Decoder, d.h. die Signale, die sowieso in jedem Anschluss ankommen, werden für dich sichtbar gemacht. Dafür auch die Karte, die du ja in einen Schacht stecken musst. Diese dient als Schlüssel für den Anbieter, damit nur Leute schauen können, die auch bezahlen.. Einen Reciever kann man ja auch überall selber kaufen, entscheidend ist die gültige Karte.... Ich hoffe, ich konnte dir helfen...

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ein Sparbuch mit einer ersten Anzahlung, dann können sie oder andere Verwandte bei jedem Anlass (Geb., Weihn., Zeugnis usw.) einen Betrag einzahlen. Kontoverfügung über die Mutter, sinnvoll bis zum 18. Geburtstag, da ist die Freude groß, wenn eine stattliche Summe zusammengekommen ist.... lg

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