Im Wesentlichen 'bezahlt' er mit dem Unterhalt die Mutter für ihren Verdienstausfall, weil sie ja theoretisch karrieretechnisch eingeschränkt ist durch das Kind.
http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm
insbesondere: a) War die Mutter vor der Schwangerschaft gar nicht berufstätig (z.B. Studentin), so hat sie trotzdem einen Mindest-Unterhaltsbedarf von monatlich 770,- Euro.
und b) Ende der Unterhaltspflicht: Die Unterhaltspflicht dauert mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
Allerdings hat ihr Sohn einen gewissen Selbstbehalt (meist bei 1000€), der nicht unterschritten werden darf. Das heißt, wenn er 1500·€ verdient, 400€ Unterhalt für das Kind bezahlt dann könnte die Mutter noch maximal 100€ bekommen, bei der Rechnung geht das Kind immer vor der Mutter.