Den Glitzereffekt braucht man nicht entfernen. Mit einer hochwertigen Innenfarbe (nicht vom Baumarkt) lässt sich das überstreichen. Ich empfehle StoColor In - gibt es auch in meinem ONLINESHOP unter www.maler-pietsch.de ;)

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Hallo Wastian00 und auch Franticek, Vorsicht, als selbständiger Maler kannst du nur tätig werden, wenn du selbst Meister bist oder in deinem Unternehmen einen Malermeister einstellst! Malerhandwerk ist nach dem Gesetz der Handwerksordnung Handwerksrolle A und damit meisterpflichtig! Heißt, Malerarbeiten dürfen von "Hausmeisterdiensten" und sonstigen Dienstleistungsunternehmen nicht ausgeführt werden. Ergo - gesetzeswidrig. Und welcher Malermeister holt sich schon "unqualifizierte" Mitbewerber ins Haus (auch wenn sie vielleicht was auf dem Kasten haben)?

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Hallo tobimetz, hätte da noch eine bessere Alternative: Design-Belag - kein "Klappergeräusch", Designs in allen möglichen Varianten, fast unverwüstlich. LG

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Hallo xFyda, ich benutze als Hilfsprogramm dafür das Wordpad (findest du in deiner Programme-Liste unter Zubehör). Also Druck-Taste drücken, Wordpad öffnen und links auf Einfügen gehen, dann auf dem PC als Datei abspeichern. Nun müsstest du diese Datei als Mail-Anhang senden können. LG

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Liebe Nicole12H, ja, die Dame aus der Lohnbuchhaltung hat recht. Du hast hier 2 Mini-Jobs nebeneinander. Hier werden die Arbeitsentgelte zusammengerechnet. Übersteigen sie zusammen 450 EUR monatlich, besteht in j e d e m Beschäftigungsverhältnis Versicherungspfllicht in der KV, PV, RV und auch in der ALV. Die Zusammenrechnung hat auch steuerliche Konsequenzen: Da keine pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur RV zu entrichten sind, entfällt die Steuerpauschalierung mit dem Satz von 2 %. D. h., entweder nimmt der AG den Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Ersatzbescheinung oder Steuerklasse VI vor, oder er berechnet die Lohnsteuer pauschal mit 20 % des Arbeitsentgelts. Je nachdem, welche Versteuerung er anwendet, ändert sich auch das auszuzahlende Entgelt an den AN.

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