Wenn man abzüglich Werbungskosten und Freibeträgen weniger als 7664 Euro im Jahr verdient braucht man als Renter kiene Einkommenssteuer zu zahlen. Dann muss man beim Finanzamt aber eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

...zur Antwort

nein, für ihn gelten die gleichen steuerlichen regeln wie für nebenjobber in deutschland. dazu gab's glaub ich irgendein urteil. die regel, dass nur „deutsche nebenjobber“ den vorteil haben, ist nicht mehr aktuell.

...zur Antwort

So ganz pauschal lässt sich das natürlich nicht sagen, weil sich da die einzelnen Angebote unterscheiden. Aber ich glaube, dass du bei einem Dachfonds schon bis zu einem Prozent mehr an Verwaltungsgebühren gegenüber einem herkömmlichenn Fonds zahlen musst.

...zur Antwort

Der Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen soll auch für Haushalte in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) oder genauer des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten – sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend. Dies geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 hervor, den das Bundeskabinett kürzlich beschloss.

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/haushaltsnahe-dienstleistungen-jetzt-auch-im-ausland.html

...zur Antwort

Jawoll, Jobsuchende können am Jahresende ihre Bewerbungskosten als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Das gilt sogar, wenn deine Freundin in diesem Jahr wegen ihres Examens noch kein Einkommen hat und nur auf Jobsuche war. Diese so genannten vorab entstandenen Werbungskosten können dann vom Finanzamt als Verlust festgestellt werden und senken im nächsten Jahr die Steuerlast wenn dann endlich der Job und das Einkommen da sind

...zur Antwort

Dein Freund hat zwar recht: Die Versicherung wird günstiger. Aber trotzdem würde ich nur einen Einjahresvertrag eingehen, weil man dann im Zweifelsfall immer noch zu einem günstigeren Versicherer wechseln kann.

...zur Antwort

Nein, die Erbeinsetzung des Schiegersohns wird nicht automatisch unwirksam. Die Mutter müsste also wohl ihr Testament ändern

...zur Antwort