ich glaub, die gibt's bei jeder Bank zu exakt identischen bedingungen und gebührenfrei
schön wär’s zwar, aber den muss man auf eigene kosten bezahlen. vom finanzamt bekommt man eben selten etwas geschenkt.
bis 2013 kann man solche Altverluste mit veräußerungsewinnen verrechnen
ich seh das ähnlich. man muss das vermögen seiner kinder wie fremdes kapital behandeln. sonst wird man die kapitaleinkünfte und gewinne doch sicher selbst versteuern müssen
ich würd's auch so verstehen, dass sie bis zum 26. geburtstag ekld bekommt. aber ich kann mich auch täuschen
Warum denn nicht? Ich würde schon sagen, dass das eine haushaltsnahe Dienstleistung ist. Dein Vater kann also 20 % für die Arbeit von seiner Steuerschuld absetzen. Schönen Winter noch!
Ja, das dürfen sie. Ich hab dazu neulich noch einen Bericht zu ein Urteil gelesen, wonach die Ehebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten nicht gegen Bundesrecht verstößt.
Die Versicheung wägt immer zuerst das Prozessrisiko ab. Nur wenn’s berechtigte Aussichten auf Erfolg gibt, werden die Kosten auch übernommen
Da müsste er in seinem Altersteilzeitvertrag nachsehen, ob das für ihn möglich ist. In vielen Verträgen steht nämlich, dass man sich verpflichtet, nach der Altersteilzeit nahtlos eine Altersrente zu beziehen.