schön wär’s zwar, aber den muss man auf eigene kosten bezahlen. vom finanzamt bekommt man eben selten etwas geschenkt.

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ich seh das ähnlich. man muss das vermögen seiner kinder wie fremdes kapital behandeln. sonst wird man die kapitaleinkünfte und gewinne doch sicher selbst versteuern müssen

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ich würd's auch so verstehen, dass sie bis zum 26. geburtstag ekld bekommt. aber ich kann mich auch täuschen

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Warum denn nicht? Ich würde schon sagen, dass das eine haushaltsnahe Dienstleistung ist. Dein Vater kann also 20 % für die Arbeit von seiner Steuerschuld absetzen. Schönen Winter noch!

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Ja, das dürfen sie. Ich hab dazu neulich noch einen Bericht zu ein Urteil gelesen, wonach die Ehebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten nicht gegen Bundesrecht verstößt.

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Die Versicheung wägt immer zuerst das Prozessrisiko ab. Nur wenn’s berechtigte Aussichten auf Erfolg gibt, werden die Kosten auch übernommen

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Da müsste er in seinem Altersteilzeitvertrag nachsehen, ob das für ihn möglich ist. In vielen Verträgen steht nämlich, dass man sich verpflichtet, nach der Altersteilzeit nahtlos eine Altersrente zu beziehen.

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