ihr müsst eurer bank aufschlüsseln, wer von euch beiden für welche erträge zuständig ist. wenn dir z.b. 40% der ertäge zustehen, dann wird kirchensteuer nur für diese beträge fällig. wenn ihr der bank garkeine angaben macht, dann geht die bank davon aus, dass du und dein mann jeweils 50% der erträge haben.

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als verbraucher kann man tatsächlich vom anbieter verlangen, dass er notwendigkeit der preiserhöhung nachweist. aber risikolos ist das nicht. denn wenn der anbieter sich im recht sieht und vor gericht zieht, wirst du am ende unter umständen auf den prozesskosten sitzen und dazu auch noch die höheren gaskosten begleichen müssen inklusive mahngebühren

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nein, steuerlich wird die kirchliche trauung natürlich auch weiterhin keine vorteile bringen. nur mit der standesamtlichen kann man vom splittingtarif profitieren. daran ändert sich auch im nächsten jahr nix

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Nein, das Implantat gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Aber die Kassen zahlen einen Festzuschus für den Zahnersatz, unabhängig für welchen man sich entscheidet – also auch für Implantate. Normalerweise sind das 50 Prozent der Kosten. Je mehr Untersuchengen dein Vater beim Zahnarzt hat machen lassen, desto höher sind auch die Zuschüsse.

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Ich würde auch davon abraten. Zwar hab ich vor kurzem gelesen, dass beispielsweise auch die Präsidentschaftswahl die US-Kurse beflügeln könnte, aber das ist war alles vor der jetzigen Krise. Im Moment würde ich erstmal schön die Füße still halten

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jawohl, das ist mit jedem Vertrag jederzeit möglich. Ein schriftlicher Antrag an den Versicherer genügt dazu. Der Vertrag läuft dann weiter ohne dass neue Beiträge gezahlt werden und bereits eingezahlte Beiträge werden mindestens mit einem Garantiezins verzinst.

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