Kaufpreis 150000€ zzgl. Nebenkosten

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...gut, da bin ich wieder ein Stück weiter und gehe davon aus dass der Resturlaub abgegolten werden muß. Auch bei Arbeitsunfähigkeit - da ich den Urlaub in der Zeit ja nicht nehmen kann.

Ich habe auch eine schöne Berechnungsformel gefunden. Dort wird erst mal der Gesamtverdienst des letzten Quartals ermittelt und dann durch 65 Arbeitstage geteilt bevor er mit den restlichen Urlaubstagen multipliziert wird.

Gesamtarbeitsverdienst in 13 Wochen
------------------------------------------ x Urlaubstage =Urlaubsentgelt
65 Arbeitstage (5 Tage x 13 Wochen)

In meinem Fall also

1724,80*3=5174,4
dividiert durch 65 Arbeitstage
multipliziert mit 9 tagen Resturlaub
= 716,45€

Also 716,45€ welche auf das letzte Gehalt draufgerechnet werden sollten.

Sind die 65 Tage eine pauschale Angabe? Wird immer mit 65 gerechnet? Oder variieren diese 65 falls es in dem für die Berechnung relevantem Quartal Feiertage gab?

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@Taddy85

habe den Aufhebungsvertrag hier liegen. Hier wird nichts von einer Resturlaubsregelung erwähnt.

Ich werde nicht mehr die Möglichkeit haben die verbleibenden neun Tage "in Natura" bis zum 31.05.2015 zu nehmen da ich definitiv nicht mehr in der alten Firma wegen Arbeitsunfähigkeit arbeiten werde.

Es bleiben also weiterhin neun Tage die abgegolten werden müssen.

Der Bezug des Krankengeldes spielt also dabei keine Rolle?

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Cheg gibt Termin wegen Berufsgenossenschaft, kann ihn aber nicht einhalten

...blöde Überschrift.

Hallo,

ich bin nach einem Arbeitsunfall seit dem 25.02.2015 krankgeschrieben. Hab direkt den Unfallbereicht den ih von der BG erhalten jabe schön detailliert ausgefüllt und abgeschickt.

Heute 17.04.2015 fand ich um 10:00Uhr bei mir im Briefkasten einen Brief vom Arbeitgeber:

"...wir müssen Sie auffordern, uns kurzfristig den aktuellen Stand Ihrer Arbeitsunfähigkeit persönlich anzuzeigen. Ebenfalls müssen wir Sie auf Veranlassung der Berufsgenossenschaft auffordern, bis zum 20.04.2015 bei uns im Hause an der Anfertigung einer Unfallanzeige mitzuwirken."

Oooooooook, kein Problem. Hab ja selbst vor einem Monat schon eine schöne detaillierte Unfallanzeige zu dem Unfall an die BG geschickt. Wäre also für die Erstellung der Unfallanzeige beim Chef gut vorbereitet.

Also hab ich da direkt angerufen. Es ist jetz 10:25Uhr. Die Sekretärin sagte aber dass der Chef für so etwas heute keine Zeit hat :-D Ich soll mich am 20.04.2015 also Montag nochmal melden.

Was soll dass denn? Na ja...

Sorry. Eigentlich wollte ich wissen ob die BG so etwas "erzwingen" kann oder ob mein Chef hier wieder die Einschüchterungsmasche versucht.

Ebenfalls müssen wir Sie auf Veranlassung der Berufsgenossenschaft auffordern, bis zum 20.04.2015 bei uns im Hause an der Anfertigung einer Unfallanzeige mitzuwirken

Für mich ist die Sache eh gelaufen da ich den Laden verlassen werde, er davon aber noch nichts weiß und es auch nicht vor Herbst erfahren wird, deshalb sehe ich das alles locker. Aber wenn er mir versucht Angst zu machen dann macht mich das....hm.....böse

Ich stelle mich nicht quer. Wie gesagt habe ich Unertlagen die die Erstellung der Anzeige deutlich verlürzen. Und ich werde sie mit ihm ja auch machen. Ob Die BG das veranlasst hat oder nicht. Nur warum macht er so etwas?

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Gut gut, wie gesagt, ich mache bei der Unfallanzeige gerne mit. Hab ja auch schon meinerseits die ganzen Sachen fertig welche auch der Chef gebrauchen kann. Aber "uaf Veranlassung der BG müssen wir Sie auffordern....", das muß doch nicht.

Na ja.

Danke

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Meine Beschäftigung geht ja bis zum 30.09.2015.
Ja und kündigen muß ich bis zum 30.06.

Das ist die Frage. 

Was bedeutet "Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis"?
30.06 oder 30.09? :-)


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Im Anhang noch eine Datei zur Verdeutlichung.

Vielleicht wird es dadurch verständlicher

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...genau. 2014 sind es zwei Monate. Hab mich da einfach verrechnet.

Danke für beide Antworten. Diese sind 100% hilfreich. Super dass sich Leute dafür Zeit nehmen.

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