Kaufpreis 150000€ zzgl. Nebenkosten
...gut, da bin ich wieder ein Stück weiter und gehe davon aus dass der Resturlaub abgegolten werden muß. Auch bei Arbeitsunfähigkeit - da ich den Urlaub in der Zeit ja nicht nehmen kann.
Ich habe auch eine schöne Berechnungsformel gefunden. Dort wird erst mal der Gesamtverdienst des letzten Quartals ermittelt und dann durch 65 Arbeitstage geteilt bevor er mit den restlichen Urlaubstagen multipliziert wird.
Gesamtarbeitsverdienst in 13 Wochen
------------------------------------------ x Urlaubstage =Urlaubsentgelt
65 Arbeitstage (5 Tage x 13 Wochen)
In meinem Fall also
1724,80*3=5174,4
dividiert durch 65 Arbeitstage
multipliziert mit 9 tagen Resturlaub
= 716,45€
Also 716,45€ welche auf das letzte Gehalt draufgerechnet werden sollten.
Sind die 65 Tage eine pauschale Angabe? Wird immer mit 65 gerechnet? Oder variieren diese 65 falls es in dem für die Berechnung relevantem Quartal Feiertage gab?
@Taddy85
habe den Aufhebungsvertrag hier liegen. Hier wird nichts von einer Resturlaubsregelung erwähnt.
Ich werde nicht mehr die Möglichkeit haben die verbleibenden neun Tage "in Natura" bis zum 31.05.2015 zu nehmen da ich definitiv nicht mehr in der alten Firma wegen Arbeitsunfähigkeit arbeiten werde.
Es bleiben also weiterhin neun Tage die abgegolten werden müssen.
Der Bezug des Krankengeldes spielt also dabei keine Rolle?
Gut gut, wie gesagt, ich mache bei der Unfallanzeige gerne mit. Hab ja auch schon meinerseits die ganzen Sachen fertig welche auch der Chef gebrauchen kann. Aber "uaf Veranlassung der BG müssen wir Sie auffordern....", das muß doch nicht.
Na ja.
Danke
Meine Beschäftigung geht ja bis zum 30.09.2015.
Ja und kündigen muß ich bis zum 30.06.
Das ist die Frage.
Was bedeutet "Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis"?
30.06 oder 30.09? :-)
Im Anhang noch eine Datei zur Verdeutlichung.
Vielleicht wird es dadurch verständlicher
...genau. 2014 sind es zwei Monate. Hab mich da einfach verrechnet.
Danke für beide Antworten. Diese sind 100% hilfreich. Super dass sich Leute dafür Zeit nehmen.