nope könnte er nicht ;) hier mal nen zitat aussm StGB:
Der „Notwehrparagraph“ § 32 StGB
1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwenden.
„Notwehr ist die Verteidigung...“
In Notwehr handelt jemand, wenn es sich um eine Verteidigungsaktion handelt. Was auch durch den Gesetzestext „um ... abzuwenden“ deutlich wird. Es kann sich hierbei auch um einen Gegenangriff handeln, wenn die Schädigungsabsicht des Angreifers klar erkennbar ist und der Angriff unmittelbar bevor steht. Die Notwehrhandlung muss sich immer gegen den Angreifer selbst richten.
„...die erforderlich ist...“
Die Notwehrhandlung ist so lange vom Gesetz geschützt, wie sie den zur Abwehr des Angriffs erforderlichen Rahmen nicht überschreitet. Erforderlich ist ... die Art der
Verteidigung, die im konkreten Fall nötig ist, um den Angriff endgültig zu brechen und dabei den geringsten Schaden anrichtet. ... Die Abwehr muss sich nach der stärke des Angriffs richten, eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr ist anzustreben.