Leistung = Spannung x Stromstärke

Mehr Leistung heißt also mehr Strom oder höherer Strom

Hohe Leistung haben Herdplatten ab 1000 W oder Heizlüfter um die 2000 W

P= U x I -siehe oben

2 kW = 2000 W

0,4 MW = 400 000 W

1 W = 0,001 kW

Glühlampe: P=U x I // 230 V * 0,25 A = 57,5 Watt

LED: I =P : U // 5 W : 230 V = 0,022 A

Hohe Leistung bringt Wärme oder Kraft (Motor): Bügeleisen, Herdplatte, Heizstrahler

230 V / 2 kW // I = P : U bitte ausrechnen

Leistung: 230 V * 12 A = bitte ausrechnen

...zur Antwort

Ich frage mich bei diesem Produkt nur eines- wenn es gegen einen " Tannenbaum da unten" hilft- bleiben dann die anderen Haare noch dran? Für mich klingt das irgendwie nach Enthaarung!

...zur Antwort
Zu viel "Masturbation" führt zu Rückenmarkserweichung...

Sagte man früher immer

...zur Antwort

Habe zur Katzenvergrämung folgendes getestet:

- Ammoniak auf dem Grundstück ausbringen. 25%er, mit Wasser zu 2 drittel verdünnt. Nach 2 Stunden spätestens hat sich der Ammoniak verflüchtigt. Hilft nichts.

- Ammoniakt in kleinen Gläsern mit einem 5mm Loch im Deckel abgefüllt und alle 3m auf dem Katzenklo verteilt- hilft nicht bei allen Katzen!

- Top Tip: Essigreiniger! Habe das gewohnte Katzenklo damit eingesprüht. Im Abstand von 5 Tagen. Es kommt keine Katze mehr. Ich glaube fast, dass das hilft. Zur Beachtung: Essigreiniger ist ein Putzmittel. Dieses kann draußen nicht überall ausgebracht werden. Vorteil für die Katzenliebhaber: Viecher bleiben am Leben. Erfolg seit 2 Wochen. Solange hat noch nichts anderes geholfen :-)

...zur Antwort
Rechnung - Verjährungsfrist - Mahnung - Online Liebes Portal

Hallo Leute, zum Thema Verjährung von Rechnungen hätte ich einmal folgende Frage:

Im November 2009 habe ich ein 1,99 Euro Abo bei (Name darf hier nicht genannt werden )abgeschlossen.

Im Dezember 2009 wurde dann das erste mal 57 Euro von meinem Konto abgebucht, welche ich natürlich zurück geholt habe. Ich hatte damals auch veruscht, mit dem Laden Kontakt aufzunehmen und die Sache zu berichtigen- keine Chance.

Dann wurde bis Mitte/ Ende 2010 immer wieder 57 Euro von meinem Konto eingezogen und auf etwaigie Schreiben an (die Firma) kam NIE eine Antwort. Das Geld habe ich immer zurück buchen lassen und letzten Endes habe ich auch mein Konto bei der Bank aufgelöst und mir ein neues zugelegt.

Nun kamen die ersten Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von (name wird hier nicht genannt). Ich habe diese, genau wie man es auch im Internet lesen konnte, sauber ignoriert. Jedes Quartal kam eine Mahnung. Bis Ende 2012.

Dann, im April 2013 kam ein Schreiben von einem Inkasso Büro namens Fairmount. Zahlungsaufforderung bis 18.4.13 meine ich... Vor Ablauf dieser Frist kam gleich das nächste Schreiben dieser Firma. Die Beträge belaufen sich immer auf gute 100 Euro, sind aber nie identisch. Ich habe auch diese gepflegt ignoriert.

Nun kam vergangene Woche ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei aus München: Auer .... Diese drohen nun mit weiteren Schritten. Eine Recherche im Internet ergab, dass diese Kanzlei sich gerne mit solchen Geschichten abgibt.

Nun meine Frage: Die erste Zahlung wäre zum Anfang Dezember 2009 fällig gewesen. Das ist nun schon drei volle Jahre her. 2010, 2011, 2012. Ist diese Rechnung nicht schon längtens verjährt? Ich habe im Internet schon recherchiert und eigentlich sollte das der Fall sein.

Wer weiß hier genau Bescheid?

...zum Beitrag

Wenn ich mir dies im Gesetzbuch ansehe, würde ich sagen, dass der Anspruch 2009 entstanden ist. Die Verjährung beträgt somit 3 Jahre. Die 30 jährige Frist kommt somit nicht zum tragen, da nichts in dieser Form vorliegt. Abschluss war 2009, somit sind 3 volle Jahre vergangen. Also müsste es eben doch verjährt sein.

§ 194 Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.

§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist

1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen,
  2. (weggefallen), 3.rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
  3. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,
  4. Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind, und
  5. Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung.

    (2) Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben, tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die regelmäßige Verjährungsfrist.

§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und
  2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

§ 200 Beginn anderer Verjährungsfristen Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist. § 199 Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.

...zur Antwort

16 Watt RMS sind genau 16 Watt. keines mehr und keines weniger.

Und 16 Watt auf einer vernünftigen Anlage sind mehr, als der normale Bürger zu Schauen braucht. Aber sonst sind es eben 16 Watt...

...zur Antwort

Hallo, ist selberlöten keine Option? Stecker besorgen und dann die Leitung welche dir taugt. Da gibt es in der Bucht ziemlich viel und das "dünnste" Kabel hat knapp 3mm.

Gruß

...zur Antwort

Moin,

was heißt verändert?

Erhöht kommt gerne von Alkohol, das ist wohl landläufig die Standardantwort.

Was aber auch eine Ursache sein kann sind Schimmelsporen in der Wohnung. Der Körper reagiert hier auch mit erhöhten Leberwerten.

Gruß

...zur Antwort

So liebe Freunde der Dachbodentreppe.

Den Link zur Firma Sodemann finde ich zwar nicht übel, aber 85 Euro für 2 dieser Dämpfer sind eine Frechheit!

Ich habe mir 2 neue Dämpfer in der Bucht für einen VOLVO 240 Kombi gezogen und die sind von den Maßen identisch mit denen der Firma Sodemann. Kosten mit Versand 30 Euro.

Man muss allerdings den Kopf vom alten Dämpfer absägen und auf den neuen Dämpfer wieder aufschrauben. Gewindeschneiden ist hier Pflicht.

Ansonsten ist der Dämpfer astrein, ich habe den ersten gerade verbaut.

Noch ein TIp: Der originale Kopf ist aus Alu, der Dämpfer aus Eisen. ein Tröpfen Schraubensicherung kann nicht schaden. Für alle Kritiker die den Kopf nicht anbohren wollen: Den Kopf zum Aufschrauben gibts es für 2 Euro das Stück im Netz (M8 Gewinde).

Macht dann: 50 Euro gespart :-)

...zur Antwort