Such Dir doch enen anderen Freemailanbieter. Davon gibt es genug.
Schriftlich ist man immer auf der sicheren Seite. Hartz IV ist ein Argument. Es wird nur Miete gezahlt, die dokumentiert ist (Mietvertag).
Wie alt bist Du eigentlich ? Wieso kennen Deine Eltern Dich so wenig ? Was ändert ein Ausflug daran ? Oder hast Du einfach keinen Bock, mit Deinen Alten etwas gemeinsames zu unternehmen ?
Es kommt auf die Besitzverhältnisse des Hauses an, wem das Haus gehört, der hat das sagen. Es ist etwas anderes wenn Deine volljährige Tochter in Deinem Haus eine abgeschlossene Wohneinheit besitzt, da kann sie empfangen wen sie will. Denke Du solltes mit Deiner Tochter einen Kompromiss finden. Wenn Du dich gegen die Beziehung stellst ( Hallo, Dein Tochter ist 22 ) das ist die Gefahr groß, das Du Deine Tochter auch bald quitt bist.
Was soll daran unsicher sein ?
Irgendwo kaufst Du ja die Flat, und sollte es Probleme geben, wende Dich an Deinen Anbieter (Provider)
Ja kann man, alles wird aufgezeichnet. Aber man kann, je nach verwendetem Browser auch alles wieder alles ganz oder teilweise löschen.
Wenn Du mit Deinen bestehenden Einträge 3 Jahre lang nicht negativ aufgefallen bist, werden diese Einträge gelöscht.
Denke mal, dass das gesetzmäßig nicht haltbar ist.
Laut Gesetz ist jemand ab 18 Jahren *geschäftsfähig*
Das gilt für jemand der Verträge unterschreibt, also muß es auch für jeden gelten, der Verträge ausstellt.
Wurde schon erwähnt ...
Warum gibt es eine Garantie ?
Wenn 93 Euro für Stufestufe B reichen, müßte ne`Flasche mehr für eine Bahn- oder Bushaltestelle mehr reichen ...
Wieviel Flaschen muß Du sammeln um Dir Preisstufe B finanzieren zu können ?
Such Dir Hilfe beim Jugendamt, die können Dich auch wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht beraten.
Über die derzeitige Situation kann Dir Dein Freund sicher selber am besten per Brief berichten.
Alle Menschen haben ein unterschiedliches Empfinden, zutreffend kann da nur der Betroffene berichten.
In der Untersuchungshaft, benötigst Du eine Besuchsgenehmigung, die vom zuständigen Gericht erteilt wird.
Der Richter wirdt darüber entscheiden, ob Du als Zeuge ein Besuchsrecht erhalten wirst.
Denke das am Valentiestag ein Blümchen genügen würde ...
Muß kein Vergissmeinnicht sein !!!
Du scheinst Minderwertigkeitskomplexe zu entwickeln ...
Steh ein bißchen mehr zu Dir und den Dingen die Du tust.
Wenn Du mehr an Dir und Deiner Einstellung arbeitest und nicht jammers, dann kommen die Leute von alleine auf Dich zu, dann brauchste nicht zu suchen ...
Die Deutsche Annigton vermittelt hauptsächlich ehemalige Bundesbahnwohnungen, niedrige Mietqualität, oft noch mit Ofenheizungen.
Träumen darfst Du !
Ob Du das Talent zum Profifussballer hast, darüber entscheiden andere, Du kannst nur immer wieder versuchen, Bestleistungen zu zeigen.
Wünsche Dir viel Glück !
Der Tipp mit dem Jugendamt war jut.
Ohne Jugendamt läuft in dem Fall nix.
Wenn Deine Eltern das Sololeben finanzieren, und die Verantwortung tragen, sähe ich eine minimale Möglichkeit.
Von öffentlicher Hand (staatliche Transferleistung, wirst du kaum was erhalten)
Alles andere über das Jugendamt.
Lass Dich da beraten, die kennen Möglichkeiten !
Interessant !
Bisher ging auch ich immer davon aus, das der AUFTRAGGEBER zahlt, nicht grundsätzlich der/die Besitzer ...
Werde den Thread interessiert weiter verfolgen ...
Auf alle Fälle mit dem Insolvenzverwalter sprechen, und sich besser aufklären lassen.
Solange keine strafbare Handlung vorliegt, und das ist in einem korrekt geführten Kampf nicht der Fall, passiert garnix ...