Ein heikles Thema !!!! - und ich hab lange darüber nachgedacht ob ich darauf antworten sollte, denn damit triffst Du meine eigene Erfahrung zu fast 100%... ich werde es versuchen....

Also ich bin eine Deutsche und war mit einem türkischen Mann verheiratet. ... richtig wahr ... ich bin mittlerweile geschieden, was allerdings am wenigsten was mit der Konfession zu tun hatte, sonder mehr mit den Lebenseinstellungen. Wobei es ja bei Dir genau umgekehrt ist (Du - deutsch Frau - türkisch), ich betone das deshalb weil es einen Unterschied gibt ob der Mann oder die Frau türkisch stammend ist. Grundsätzlich war in meiner Beziehung das Thema Glaube nie ein großes Thema obwohl er sehr gläubig war. Unsere Ehe ist aus anderen Gründen auseinander gegangen, wie Zuverlässigkeit, Vertrauen und Lebensweise. Ich gehöre keiner Konfession an und wenn man den Partner liebt, dann tolleriert man auch seinen Glauben - Leben und leben lassen- ! Wenn ihr Euch sicher seit, ein Leben miteinander zu wagen dann könnt ihr es gemeinsam schaffen und die Religion wird denke ich das wenigste Problem sein. Dinge wie das ein Schweinefreies Essen da kann man Kompromisse eingehen ....

Ihr müßt einander akzeptieren und jedem die Freiheit seines Glaubens lassen, dann kann es funktionieren und sollten mal Kinder da sein .... auch dann kann es funktionieren... wir haben eine Vereinbarung getroffen.... die Kinder können wenn sie alt genug sind, sich für die Religion entscheiden die sie gerne möchten, die Kinder besuchen einen kath. Kindergarten und gehen auch mit in die Kirche und lernen so viel über die Kirche, aber sie besuchen auch mit Ihrem Vater die Moschee wenn sie möchten. Mann muß eben bereit sein Kompromisse einzugehen ..... Egal wie Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir alles Gute, einen starken Willen und Vertrauen in die Liebe!

LG Andrea

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Tja, das ist nun mal so möglich ! Sie muß nach der Trennung nicht wieder ihren Mädchennamen annehmen und sollte sie dann wieder heiraten, kann das Ehepaar den Ehenamen frei wählen. Das heißt sowohl ihr Name( welcher ja dann eigentlich deiner ist) als auch der Name ihres Mannes können als gemeinsamer Ehename bestimmt werden. Sie könnte auch ihren Namen behalten und den Namen ihres neuen Mannes voranstellen oder hinten anhängen. Es gibt viele Möglichkeiten der Namenswahl bei einer Heirat.

Aber mal ehrlich - welcher neue Partner würde den Namen des Ex - Mannes annehmen ??????

Also ich kenne keinen und mal ganz ehrlich gibt es schlimmeres ..... lächel.... also erst mal die Scheidung abwarten und Du kannst ja Deinen Anwalt auch fragen oder geh einfach zu Deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung zum Standesamt die können Dir auch genau sagen was möglich ist und was Du eventl. dich machen kannst.

Also dann viel Glück !

LG Andrea

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Hallo ! Normalerweise mußt Du das Kind zurück bringen auch wenn es schwer ist. Ich würde Dir empfehlen das Du mit dem Kind zum Jugendamt gehst, sofort!!!!!!! Die werden Dir dann sagen wie es weiter geht. Entweder Du mußt das Kind zurück geben oder es kann vorläufig bei Dir bleiben, denn wie Du geschrieben hast, hat das Jugendamt die Vormundschaft über das Kind. Danach würde ich Dir dringend empfehlen zu einem Anwalt für Familienrecht zu gehen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. das Sorgerecht zu beantragen. Aber eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist denke ich hier die bessere Option. Aber behalte auf keinen Fall das Kind einfach so bei Dir , dann wirst Du eine Anzeige wegen Kindesentzuges bekommen und man wird das Kind mit der Polizei bei Dir rausholen und das ist das denkbar schlechteste was dem Kind passieren kann ....... Viel Glück und alles Gute Euch Beiden!LG Andrea

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Also, ich würde auf alle Fälle das Jugendamt einschalten. Das mit Adoptiern ist zwar ne gute Idee und wenn die Eltern wirklich kein Interesse an dem Kind haben, ist es nicht auszuschließen das Sie zustimmen würden, aber das ist erst Zukunftsmusik. Geht zum Jugendamt und beantragt eine Pflegschaft für das Kind. Da das Mädchen schon 14 ist, wird man sie fragen und Ihre Meinung wird angehört werden. Allerdings kann es sein das Sie vorübergehend in ein Heim müßte. Aber wie sagt man so schön " Ein Ende mit Schrecken ist besser wie ein Schrecken ohne Ende!" .... denn so kann und sollte es doch auf keinen Fall weiter gehen. Ich wünsche Euch viel Glück ! LG Andrea

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Namensänderung des Kindes nach Scheidung, Eltern sind sich einig, Ordnungsamt lehnt ab, was tun?

Hallo,

mein Ex-Mann und ich haben uns schon während der Schwangerschaft getrennt, die Scheidung war aber aufgrund des Trennungsjahres erst nach der Geburt möglich, so dass das Kind den Namen des Vaters trägt. Wir waren uns aber schon vor der Geburt einig, dass unser Sohn nach der Scheidung meinen Mädchennamen mit annehmen soll. Der Vater ist voll damit einverstanden. Allerdings haben wir erst jetzt nach der Scheidung gemerkt, dass die Namensänderung gar nicht so einfach ist. Das Jugendamt sieht die Namensänderung zwar förderlich für das Kindeswohl, aber nict für unbedingt erforderlich an. Deshalb will das Ordnungsamt unseren Antrag ablehnen. Unsere Sohn ist erst 1,5 Jahre alt und würde die Namensänderung gar nicht mitbekommen. Deshalb möchten wir ihm spätere Probleme wegen unterschiedlicher Namen mit der Mutter oder möglichen weiteren Geschwistern ersparen. Außerdem finde ich es sehr komisch, dass zwar im Falle einer Wiederheirat der neue Familienname mit Zustimmung des Vaters ganz einfach angenommen werden kann, im Falle des Mächennamens der Mutter aber nicht. Ich fühle mich schon fast als Alleinerziehende diskreminiert? Gelten wir ncith als Familie, die einen einheitlichen Namen tragen sollte? Vor allem, weil der Kindsvater den Antrag voll unterstütz!Was können wir tun, um den Namen unseres Sohnes doch noch zu ändern? Gibt es vielleicht ähnliche Fälle?Vielen Dank für die Hilfe!

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Also ich habe die Antworten hier alle gelesen und kann das so nicht so ganz stehen lassen. Um die Sachlage mal zu erklären schildere ich mal meinen eigenen Fall, denn ich habe das schon 2 Mal durch in 2 verschiedenen Fällen. Mein ältester Sohn wollte auf keinen Fall den Namen seines Erzeugers behalten, denn er hatte keinen Kontakt und er kannte ihn eigentlich gar nicht. Ich hatte zu dem Zeitpunkt meinen Mädchennamen wieder angenommen. Der Vater reagierte auf die Briefe des Jugendamtes gar nicht und mein Sohn versicherte dort das er meinen Mädchennamen annehmen will. Da sich der Vater nicht kümmerte wurde sein Einverständinis vom Jugendamt bei Gericht ersetzt. Und dann habe ich eine Namensänderung bei meinen anderen beiden Kindern. Ich habe vor ein paar Wochen geheiratet und führe einen Doppelnamen. Offiziell heißt das dann, das wir den Ehenamen meines Mannes führen und ich habe meinen Mädchennamen dem vorangestellt.Meine Kinder hatten meinen Mädchennamen bis zu dahin. Mit Zustimmung des Kindsvaters haben nun meine beiden Kinder ebenfalls den selben Namenwie ich, in sofern ist es nicht ganz richtig das Kinder keinen Doppelnamen führen können, denn meine tun es ja schließlich. Was ich allerdings nicht ganz verstehe, was hat das Ordnungsamt damit zu tun????? Namensänderungen gehen übers Standesamt bzw. müssen gerichtlich durchgesetzt werden und wenn das Jugendamt dem zustimmt und der Kindsvater auch, verstehe ich nicht wie es sein kann das das Ordungsamt dagegen ist. Wenn es nicht anders geht, dann macht die Namensänderung übers Gericht ......

Ich hoffe das es ein bischen hilft ...... und VIEL GLÜCK!!!!

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Also erstmal meinst Du mit "getrennt lebend" nur das ihr noch nicht zusammen wohnt oder das Ihr GETRENNT seit im Sinne von "auseinander- Scheidung" aber eigentlich tut das nicht viel zur Sache denn sobald Du von Deiner Familie getrennt lebst,vor allem wenn Deine Familie im Ausland ist, wirst Du steuerlich wie "allein lebend" also Lohnsteuerklasse 1 eingestuft.Falls Du eine Trennung mit anschließender Scheidung meinst dann erst Recht, sobald die Trennungsphase beginnt hast du Lst.kl. 1.

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Hallo LULA ! ..... ich kann Deinen Frust verstehen und Deine Verzweiflung!!!!! Ich bin selbst als ich 16 war von zu Hause abgehauen zu meinem Freund..... hab also ne ähnliche Situation hinter mir wie Du ...... zu Hause ging einfach gar nichts mehr ein Wort ergab das andere und am Ende ein Streit..... mein Glück war das ich einen Freund hatte bei dessen Familie ich dann ca.1 Jahr gewohnt habe. Erst der Abstand zu meiner Mutter hat uns wieder näher zueinander gebracht. Also wie ich gelesen habe hast Du weder Großeltern noch einen Freund bzw Freunde wo Du unter kommen kannst. Mein Rat an Dich wäre, geh zum Jugendamt oder einer anderen caritativen Einrichtung( Carritas, zur Kirche, AWO usw) Erkundige Dich einfach welche Einrichtungen es in Deiner Stadt gibt. Eine weitere Möglichkeit ist, da Du ja noch zu Schule gehst, wende Dich an Deinen Vertrauenslehrer auch der wird Dir sicherlich weiter helfen. Manchmal hilft schon ein Gespräch mit Deinen Eltern wenn eine 3. Person mit anwesend ist und vermittelt. Sollte es dann zu keiner Einigung kommen, dann wird man eine Lösung finden, mit der Du leben kannst und auch Deinen Schulabschluß machen kannst bzw. später eine Lehre. Ich hab mal noch ne Frage an Dich ! Du hast geschrieben das Deine Großeltern weit weg von Deutschland sind...... ist nicht böse gemeint und verstehe es auch bitte nicht falsch, bist Du ausländischer Herkunft???? Ich habe nämlich da so meine Erfahrungen und dann würde Dein Problem einen anderen Hintergrund bekommen. Ich würde mich freuen wenn Du mir antworten würdest.....gerne auch an mich persönlich wenn Dir das lieber ist...... Ansonsten drück ich Dir die Daumen und tu bitte nichts unüberlegtes, hol Dir Hilfe das ist wichtig!!!!!!!

Viele liebe Grüße Andrea

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Hallo erst mal ! Es ist richtig das Deinem Mann, der alleine im Grundbuch eingetragen ist, im Falle einer Scheidung das Haus gehört. Dabei spielt es keine Rolle wieviel Eigenkapital er mit eingebracht hat. Allerdings steht Dir im Falle einer Scheidung der Zugewinn, der während der Ehe erwirtschaftet wurde, zu. Las Dich mit im Grundbuch eintragen und schließt einen Ehevertrag ab, wo die Einzelheiten wer was im Falle einer Scheidung erhalten soll, geregelt ist. Das spart viel Ärger, Nerven und Zeit...wenn es tatsächlich zu einer Scheidung kommen sollte.

LG Andrea

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Ich finde diese Diskussion hier nicht angebracht, wenn die Frage ernst gemeint ist, ist es schlimm genug, und wenn es ein Scherz ist ist es ein verdammt schlechter, vor allem im Gedenken an die vielen Opfer die bei derartigen Anschlägen ihr leben verloren haben.Ihr solltet mal darüber nachdenken, das ist alles andere als lustig.

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Hallo, Dir kann es ja eigentlich egal sein, hier bist Du rechtskräftig geschieden, aber um Dich zu beruhigen, Du mußt Dich nicht nochmal Scheiden lassen. Die Papiere von der Scheidung in DL müssen übersetzt werden, er muß sich einen Anwalt nehmen und die Scheidung in Amerika gerichtlich anerkennen lassen. Für Dich hat das keine Auswirkungen,da Du ja die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Fakt ist solang Du ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt bekommst kannst Du wieder heiraten.Also dann Viel Glück!!!!

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Also wo fang ich an: Erstens da sie nur aufgrund der Familienzusammenführung hier in Deutschland ist und sie nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt wird sie es schwer haben hier zu bleiben, denn für sie müßte dafür mindestens 2 Jahre verheiratet sei. Zweitens:Hast Du in Pakistan geheiratet ich meine nicht nur in der Moschee? -wenn ja ist Deine Ehe hier in Deutschland anerkannt(das geht automatisch)fals nicht gilt diese Ehe nämlich nicht.(Hier in DL kannst Du ja auch nicht nur kirchlich heiraten)Punkt 3: Du kannst die Scheidung ganz normal hier in Deutschland beantragen, je früher um so besser.Hast Du zu wenig Einkommen stellt der Anwalt Dir einen Antrag auf Prozeßkostenbeihilfe, da Du aber nicht ganz mit leeren Händen dazustehen scheinst und Du einiges zu verlieren hast, würde ich beim Anwalt das Thema Scheinehe ansprechen, Du bräuchtest kein Trennungsjahr, keine Scheidung , die Ehe würde annuliert werden.Um in Deutschland dennoch bleiben zu können, müßte sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, Asyl beantragen, oder wieder heiraten, da ihr aber bis dahin (wahrscheinlich)geschieden ist, hat sie keinen legalen Aufenthaltsstatus und somit sind alle Möglichkeiten sehr erschwert. Zum Ehegattenunterhalt frag am besten einen Anwalt, aber so lange sie keinen fordert mußt Du auch keinen zahlen, weil es diesen nicht mehr in der Form wie noch vor ein paar Jahren gibt(Gesetzesändernung).Ach noch was, such Dir einen Anwalt der sich auf Ausländerrecht und Scheidungen spezialisiert hat.Hilfreich wäre auch ein Tip an die Ausländerbehörde. Viel Glück!

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Das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuß bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder max. 6 Jahre. Wenn Du Geringverdiener bist oder Hartz IV beziehst gleicht nach Ablauf des Unterhaltsvorschusses das Jobcenter/Arge das Defizit aus wenn Dein Einkommen zu niedrig ist. Die Unterhaltspflicht für den Kindsvater endet gegebenenfals erst, wenn das Kind eine Lehre beendet hat und sich selbst finanzieren kann.

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Eltern sind nach Thailand ausgewandert. Kann ich mit Einverständnis d.E. mit 15 alleine wohnen?

Hi,ich bin zimlich verzweifelt und weiß nicht weiter.Also ich bin 15 Jahre alt und bin mit meinen Eltern am 23.12.2009 nach Thailand ausgewandert.Ich wollte auf KEINEN Fall mit und hab gefleht und gebettelt das sie doch bitte,bitte warten sollten bis ich mit meiner Schule fertig bin.Das hätte 1Jahr gedauert, da ich in dieser Zeit in der 9ten Klasse war.Sie wollten einfach nicht und haben mich mit geschleppt.Ich sollte in Thailand auf eine Internationale Schule gehen,wo ich direkt in die 10te Klasse könnte.Doch jetzt heißt es ich soll hier nochmal die 9te Klasse machen und ich möchte aber mit 16 definitiv zurück nach Deutschland.Doch das wär ja jetzt total schwer hier die 9te zu machen und in Deutschland möglicherweiße AUCH nochmal die 9te weil es bestimmt tierisch schwer wird direkt die 10te zu machen.Jetzt muss ich also so oder so die 9te wiederholen weil ich eben seit dem 23.12. nichtmehr in der schule war und das neue Semester hier fängt erst am 10.05.2010 an.Ich fliege nächste Woche alleine wieder zurück nach Deutschland,meinen Freund besuchen.Müsste aber am 6.05 wieder zurück.Ich möchte aber nicht mehr nach Thailand es ist so schrecklich hier.Gibt es keine Möglichkeit mit 15 alleine zu wohnen(mit einverständnis der Eltern)?Es wäre für meine Zukunft einfach das Beste in D. zu bleiben.Mit meinem Freund in eine Wohnung ziehen?Oder ist das alles erst mit 16 möglich?Hiiilfee =(

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Also jetzt nicht verzweifeln, Jugendamt einschalten sobald Du in Deutschland bist. Deine Situation offen und ehrlich schildern, das Du mit Deinen Eltern geredet hast, kein Verständnis haben und Du mit der Situation in Thailand nicht klar kommst und Deine Schule in DL beenden möchtest. Die Sache mit Deinem Freund würde ich Dir nicht empfehlen anzusprechen,dies währe ohnehin kein Punkt, in der Dich das Jugendamt unterstützen würde. Frag nach einer Pflegefamilie oder noch besser ist eigentlich eine Gruppe für betreutes wohnen. Wenn Du dann wieder zur Schule gehst und sich alles geregelt hat kannst Du Deinen Freund ja genauso sehen wie früher, oder hast Du schon bei ihm gelebt bevor Du nach Thailand gegangen bist? Also dann viel Glück!!!

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Hallo, wenn Du einen deutschen Personalausweis besitzt reicht dieser völlig aus, man braucht nicht unbedingt einen Reisepaß. Ich besitze gar keinen Reisepaß und war schon mehrmals in der Türkei. Wie lange ein Reisepaß noch gültig sein muß kannst Du tel. beim Flughafenzoll erfragen oder bei einem türk. Konsulat z.B. Nürnberg, Frankfurt.

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Es ist möglich, hab es selbst praktziert. Das Ganze läuft über das Jugendamt und vor Gericht.Hast Du einen anderen Familiennamen? Wenn ja und Dein Sohn nachweislich unter den verschiedenen Namen leidet ,sich für den Namen schämt, werden vom Jugendamt Gespräche mit ihm geführt. Mit der Altersbegrenzung weiß ich nicht ich kann Dir nur sagen, daß mein Sohn 10 Jahre alt war.Wenn das Jugendamt die Situation genauso einschätzt kann das Einverständnis des Vaters durchs jugendamt ersetzt werden.

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Vielleicht etwas,aber mir wäre es viel wichtiger, daß es meinem Kind gut geht und es den Job/Beruf ergreifen kann der ihm gefällt, denn schließlich hast Du doch sicherlich auch Deinen Beruf frei gewählt oder hat Dich jemand zu Deinem Glück gezwungen? Aber ich glaube, wenn man Kinder ziehen läßt, kommen sie von alleine wieder zurück.Dazu gibt es ein gutes Sprichwort aus Indien : Solange die Kinder klein sind, gib ihnen Wurzeln. Sind sie älter geworden, gib ihnen Flügel.

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Bei uns gibts in den Kiga 3 Dosen mit . Eine mit Körnerbrot(auf wunsch der Kinder)und Belag(Käse Wurst Aufstrich Ei-im Wechsel) Eine Zweite Dose mit Gurken Möhren oder Paprika und in der dritten Dose gibts Obst nach Wunsch. Ich habe mit den Kindern einen Deal abgeschlossen, essen sie auf gibts am nächsten Tag einen kleinen Fruchtzwerg oder einen Trinkjoghurt. Seit dem klappts eigentlich ganz gut, fals doch mal was übrig bleibt werf ich es nicht mehr weg, sie essen es nachmittags.

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Hallo, hab selber Kinder die Förderung bekommen. Habe gute Erfahrungen gemacht mit dem Steck-fix Spiel vom Tandem Verlag. Dafür gibt es altersentsprechende Steckkarten und die Mix-Max Vorschule von arsEdition GmbH München, es gibt verschiedene Kategorien -Logisches Denken -Buchstaben und Wörter -Erstes Rechnen -Wahrnehmen und Kombinieren ich finde beide Klasse beide Spiele haben auch eine Selbstkontrolle für die Kinder. Das Erlernen eines Musikinstrumentes aktiviert bestimmte Regionen im Gehirn die fürs Lernen zuständig sind.

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Erst mal - ganz schwierig die Situation, denn da deine Frau scheinbar schon einige Therapien abgebrochen hat, Du aber immer noch bei ihr bist und alles auf die Reihe bekommst, warum sollte Sie an ihrer Sitiation was ändern? Es läuft doch..... so denkt sie! Damit unterstützt Du sie in ihrer Krankheit.Hast Du schon mal was von Coabhängigkeit gehört? So gings mir, in einer ähnlichen Situation. Mir gings nach ca 2 Jahren Problemen schlechter wie meinen Partner. Ich bin erst aufgewacht, als mir der Arzt was von Coabhängigkeit erzählt hat und ich in psychologischer Behandlung war. Zieh die Notbremse und stelle Deine Frau ein ultimatum. Mein Rat - in jeder Stadt gibt es einen sozialpsychiologischen Dienst oder Diakonie oder im Jugendamt der Sozialdienst und hol Dir Hilfe für Dich und Dein Kind, denn so eine Zeit geht nicht spurlos an einen vorüber.

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Schalte das Jugendamt ein und schildere dort Deine Bedenken. Die werden dann prüfen ob er sich um seine Tochter kümmern kann und sie werden auch Deine Tochter fragen was sie möchte, denn sie ist alt genug um ihren Willen kund zu tun ( ob das gut für sie ist sei jetzt mal dahingestellt).Da er Dir keinen Unterhalt gezahlt und wohl auch nicht wirklich Interesse gezeigt hat ist das für ihn kein Pluspunkt! Aber eine Frage hab ich noch dazu - Wie hat Deine Tochter Kontakt zu ihm aufgenommen, hatte er regelmäßigen Umgang mit ihr? Rede mit Deiner Tochter darüber warum sie zu ihrem Vater ziehen will. Ich könnte mir vorstellen, daß sie einfach ihre Freunde, Schule und ihr "altes"Umfeld vermißt.

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