Antwort
also hab nun eine Rechtsberatung eingeholt: wenn man den Eingang per Sendungsverfolgung nachweisen kann - wie in diesem Fall - reicht das als Beweis aus. Da braucht man nicht unbedingt den Beleg. Eine Klage wäre in diesem Falle erfolgreich. Die Post hat mittlerweile eingelenkt und den entstandenen Schaden ersetzt.