Antwort
An Alle die jenigen die meinen ein Mündliicher Arbeitsvertrag sei nicht Rechtens habt ihr euch getäuscht. Ein Mündlicher Arbeitsvertrag zählt genauso wie ein Schriftlicher Arbeitsvertrag.
Arbeite bei meinem Chef seit anfang Juli. Angemeldet hat er uns im August. Die Abrechnung vom August kam am 11. September. Die Abrechnung vom September sowie das Geld vom September liegt mir noch nicht vor. Inzwischen haben wir den 17. Oktober. Ich werde meinem Chef eine Abmahnung schreiben weil er im Verzug ist mit meinem Gehalt und der Abrechnung. Desweiteren werde ich wohl oder übel Rechtlich schritte einleiten wegen der Auslöse.
Schöne Grüße