Ein Hallo an alle "Hausbauexperten"!
Ich habe in naher Zukunft vor, ein Bauprojekt zu verwirklichen und dabei stellt sich mir, neben einiger anderen Fragen, eine ganz Spezielle.
Da es sich bei meinem Projekt um eine Aufstockung eines Bungalows (Bestand BJ 1984) handelt, möchte ich nicht so sehr in das Detail gehen, sondern eher eine grundsätzliche Meinung oder Ansicht meiner Frage einholen.
Ich möchte gerne die Aufstockung mit einer Massivholzmauer als Außenmauer konstruieren lassen. Dazu haben wir uns nach langem hin und her für einen Architekten entschieden, der sowohl gelernter Maurer, als auch gelernter Zimmermann ist (also der auch etwas von seinem Handwerk verstehen sollte ;) ).
Da wir gerade in der Projektstufe der Ausschreibungen der einzelnen Gewerke sind, ist mir folgendes erschreckend aufgefallen.
Ich habe mir die Ausschreibungen nur flüchtig durchgelesen (habe unseren Architekten eben durch seine Erfahrungen und der positiven Rückmeldungen der Bauherren, die mit ihm schon gebaut haben extrem vertraut), und mir sind da folgende Textpassagen aufgefallen:
*"[...] *Das Projekt ist als NIEDRIGENERGIEHAUS konzipiert.[...]
Besonderheiten der Niedrigenergiebauweise:
-Hohe thermische Gebäudehüllenqualität:
Alle Umfassungsflächen werden mit einem extrem niedrigen U-Wert ausgeführt.
-Luftdichte Gebäudehülle:
Die Gebäudehülle ist nahezu Luftdicht auszuführen. Der n50 Wert darf maximal 1,0
1/h betragen. Das heißt bei einem Druckunterschied zwischen Innen -und
Außenraum von 50 Pa darf die gesamte Raumluft nur 1,0 fach in der Stunde
gewechselt werden.
Im Vergleich dazu erreichen herkömmliche errichtete Häuser einen n50 Wert von 3-12! Die Luftdichtigkeit kann nur durch eine extrem sorgfältige und verantwortungsbewusste Ausführung der luftsperrenden Schichte erreicht werden. Die Planung der luftdichten ist in Ihren Ausführungsplänen darzustellen. Die luftdichte Schicht darf an keiner Stelle unkontrolliert durchbrochen werden. Insbesondere HT-Durchführungen durch die Luftdichtung sind entsprechend zu planen und dauerhaft abzudichten. Die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle wird vor Fertigstellung des Ausbaues mit einem Blower-Door Test geprüft. Sämtliche Mängel der Luftdichtigkeit werden dabei festgestellt und sind bis zum Erreichen des geforderten Wertes vom AN nachzubessern, hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Mehrkosten für längere , bzw. mehrmalige Durchführung des Blower-Door Test trägt der AN der die Undichtigkeit zu verantworten hat*.[...]"
Ich befürchte, dass laut der Baubeschreibung und der Energiewerte (70,9 kWh/m²a) wir nach dem aktuellem Stand, uns ein Wohnraumklima erzeugen, mit dem wir höchstwahrscheinlich sehr unzufrieden sein werden. Ich denke hier ist von einer zu massiv trockenen und abgestandenen Luft die Rede, die permanente Halsschmerzen und andere gesundheitliche Schäden mit sich bringt...