Und auch die Drohung mit der falschen Altersangabe hat, wie vorsicht-im-netz.de berichtet, keinen Erfolg. Zwar ist es selbstverständlich nicht in Ordnung die eigene Volljährigkeit vorzutäuschen, jedoch zählt rechtlich nur das wirkliche Alter des Jugendlichen.
Das bedeutet, dass auch hier kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Häufig behaupten Websitenbetreiber deswegen, die seien Opfer eines Betrugs geworden. Eine falsche Altersangabe ist jedoch keine Straftat und zählt nicht als Betrug.
Zuletzt gibt es Anbieter, die von dir Schadenersatz wegen Verletzung der Aufsichtspflicht fordern. Es ist jedoch sehr fraglich, ob du deine Kinder ständig überwachen musst.
Hier kommt es ganz auf das Alter deines Kindes an. In den meisten Fällen gehen die Websitenbetreiber jedoch leer aus.
Also: Nichts bezahlen!
QUELLE:https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/vertraege-mit-minderjaehrigen/