Ergänzung:
Danke für eure Antworten, ich habe es in der Zwischenzeit selber gefunden, für alle die irgendwann mal auf diese Frage stoßen.
Es findet sich im UZwG Berlin unter Paragraph 2 Abs. 3, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere… Wasserwerfer.