... es gibt ein Urteil, dass Spritzen & Blutzucker ermitteln als Teil der Nahrungsaufnahme bei der Zeitermittlung für den pflegerischen Hilfebedarf als Teil der Grundpflege zu berücksichtigen sind. Bleibt der Bedarf insgesamt unter den Vorgaben für Pflegestufe 1 (http://www.deutsche-privat-pflege.de/pflegestufe-1/) gibt es meines Wissens nur bei eingeschränkter Alltagskompetenz Leistungen aus der Pflegekasse.
Allerdings handelt es sich beim Spritzen & Verband wechseln ggf. ebenso um medizinisch erforderliche Behandlungspflege, so dass hier die Krankenkasse für die Sicherstellung der Versorgung Unterstützungsleistungen gewährt.